Definition des Begriffs
Die Standard Method, deutsch Standardmethode oder Standardansatz, bezeichnet im Bankaufsichtsrecht ein regelbasiertes Verfahren zur Berechnung regulatorischer Risikopositionswerte. Im engeren Sinn wurde SM häufig für die frühere Standardmethode zur Ermittlung des Gegenparteiausfallrisikos aus Derivategeschäften verwendet. Gegenparteiausfallrisiko ist das Risiko, dass eine Vertragspartei vor der endgültigen Erfüllung eines Geschäfts ausfällt. Die Methode war in der Capital Requirements Regulation verankert und diente der Bestimmung von Exposure-Werten für Eigenmittelanforderungen, Großkreditgrenzen und Meldezwecke. Im europäischen Regelwerk wurde sie für viele Anwendungen durch den risikosensitiveren SA-CCR ersetzt, der Sicherheiten, Netting, Laufzeiten und künftige Marktwertänderungen stärker differenziert.
Vorkommen und Verwendung
Die Standard Method wurde von Instituten verwendet, die Derivatepositionen nicht mit einem internen Modell berechneten. Sie kam vor allem bei außerbörslichen Derivaten, bestimmten börsengehandelten Derivaten und Netting-Sätzen zur Anwendung. Die Nutzung hing vom jeweiligen Produkt, vom rechtlichen Netting, von Sicherheiten und vom anwendbaren Aufsichtsrahmen ab. In der Praxis war die Methode eng mit Handelssystemen, Risikocontrolling, Meldewesen und aufsichtsrechtlicher Kapitalrechnung verbunden.
Kernbereiche sind:
Relevanz
Die Standard Method war für Institute wichtig, weil sie den Kapitalbedarf aus Gegenparteiausfallrisiken beeinflusste. Höhere Risikopositionswerte führten zu höheren risikogewichteten Aktiva und konnten Handelslimits, Besicherung, Preisstellung und Produktstrategie verändern. Ihre Bedeutung liegt heute vor allem im Verständnis älterer Meldehistorien, Vertragsbestände, Vergleichsrechnungen und Übergänge zum SA-CCR. Für Risikocontrolling, Rechnungswesen, Meldewesen und interne Revision bleibt die Abgrenzung relevant, weil Begriffe wie Standardmethode, Marktbewertungsmethode und Standardansatz in Altsystemen oder Dokumentationen unterschiedlich verwendet werden können. Eine saubere Zuordnung reduziert Modellrisiken, Fehlmeldungen und Inkonsistenzen in Kapitalplanung und Offenlegung.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wichtige Bezugspunkte sind die CRR-Vorschriften zu Gegenparteiausfallrisiken, technische Standards, Meldeformate und aufsichtliche Auslegungshilfen. Institute müssen sicherstellen, dass historische Berechnungen, aktuelle SA-CCR-Methodik und interne Limitlogik konsistent abgegrenzt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt Netting-Vereinbarungen, Sicherheitenanrechnung, Produktklassifikation, Datenqualität und Abstimmung zwischen Frontoffice, Risikocontrolling und Meldewesen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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