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Resolution Authorities (RA)

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Definition des Begriffs

RA bezeichnet Resolution Authorities, auf Deutsch Abwicklungsbehörden. Sie sind öffentliche Stellen, die für die geordnete Abwicklung von Banken, bestimmten Wertpapierfirmen und Finanzgruppen zuständig sind, wenn ein Institut ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt. In der Europäischen Union beruht ihre Tätigkeit vor allem auf der Bank Recovery and Resolution Directive und, für die Bankenunion, auf der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Nationale Abwicklungsbehörden wurden in den Mitgliedstaaten nach Einführung des europäischen Abwicklungsrahmens benannt und es wurden unionsweit einheitliche Mindeststandards vorgegeben. In der Bankenunion ist das Single Resolution Board in Brüssel die zentrale Abwicklungsbehörde für bedeutende und grenzüberschreitende Institute.

 

Aufgaben

Abwicklungsbehörden bereiten Eingriffe vor und setzen sie um, wenn reguläre Insolvenzverfahren die Finanzstabilität gefährden könnten. Kernaufgaben sind:

• Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
• Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
• Festlegung von Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
• Anwendung von Abwicklungsinstrumenten, etwa Unternehmensveräußerung, Brückeninstitut, Ausgliederung von Vermögenswerten und Bail-in
• Zusammenarbeit mit Aufsicht, Zentralbanken und Einlagensicherungssystemen

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit hängt von Institutstyp, Standort und Bedeutung ab. Nationale Behörden verantworten weniger bedeutende Institute und wirken in Abwicklungskollegien mit. Das Single Resolution Board entscheidet im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus über Abwicklungspläne und Abwicklungsmaßnahmen für bedeutende Banken sowie bestimmte grenzüberschreitende Gruppen. Zuständigkeitsabgrenzungen sollen Doppelentscheidungen vermeiden und eine einheitliche Vorgehensweise sicherstellen.

 

Relevanz

Resolution Authorities begrenzen Ansteckungseffekte im Finanzsystem. Sie sollen kritische Funktionen, etwa Zahlungsverkehr, Einlagenzugang und Kreditversorgung, erhalten und den Einsatz öffentlicher Mittel möglichst vermeiden. Ihre Entscheidungen können Kapitalstruktur, Gläubigerhierarchie, Geschäftsmodell und Organisationsstruktur eines Instituts unmittelbar betreffen. Für Banken ist die laufende Abwicklungsplanung daher ein wesentlicher Bestandteil des regulatorischen Risikomanagements. Im europäischen Kontext unterstützen sie zudem die Glaubwürdigkeit des Krisenmanagements, weil Verluste geordnet zugewiesen und kritische Bankdienstleistungen fortgeführt werden können. Sie ergänzen die Bankenaufsicht, ersetzen sie jedoch nicht.

 

Besonderheiten

Besonders ist die Verbindung aus administrativen Eingriffsbefugnissen und präventiver Planung. Abwicklungsbehörden können unter strengen Voraussetzungen Eigentumsrechte und Gläubigerpositionen verändern, ohne ein klassisches Insolvenzverfahren vollständig zu durchlaufen. Gleichzeitig müssen sie Verhältnismäßigkeit, öffentliche Interessen und rechtliche Schutzmechanismen beachten. Wichtige Merkmale sind:

• Trennung von laufender Aufsicht und Abwicklung
• europäische Abstimmung über Abwicklungskollegien
• Vorrang privater Verlusttragung vor staatlicher Unterstützung

Diese Merkmale prägen die Rolle der RA im europäischen Bankenkrisenmanagement.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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