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Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

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Ist das nationale Regelwerk der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Der Erlass der ersten Institutsvergütungsverordnung im Jahr 2010 war Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur schnellstmöglichen Umsetzung der FSB-Prinzipien und -Standards sowie der vergütungsbezogenen Regelungen in der CRD III. Im Zuge des CRD IV-Umsetzungsgesetzes wurde die Institutsvergütungsverordnung im Jahr 2013 novelliert.

Die Verordnung unterscheidet nach zwischen allgemeinen Anforderungen und besonderen Anforderungen, die nur für bedeutende Institute und die Vergütungssysteme von deren Geschäftsleitern sowie bestimmten Mitarbeitern von Relevanz sind.

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