Feedback

Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

zur Glossar-Übersicht

 

Definition des Begriffs

Die Institutsvergütungsverordnung, kurz InstitutsVergV, ist die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten. Sie konkretisiert im deutschen Aufsichtsrecht die Anforderungen an eine angemessene, transparente und risikoorientierte Vergütung in Kreditinstituten und bestimmten Finanzdienstleistungsinstituten. Die Verordnung trat ursprünglich 2010 in Kraft und wurde später neu gefasst sowie mehrfach angepasst. Sie setzt europäische Vorgaben aus der Capital Requirements Directive in deutsches Recht um und steht in engem Zusammenhang mit dem Kreditwesengesetz, der Bankenaufsicht, der internen Governance und dem Risikomanagement von Instituten.

 

Einordnung der Relevanz

Die InstitutsVergV ist ein zentrales Regelwerk für die Vergütungsgovernance im Bankensektor. Sie soll verhindern, dass Vergütungssysteme unangemessene Risiken fördern oder eine solide Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung gefährden. Das Regelwerk ergänzt Anforderungen an Geschäftsorganisation, Compliance, Risikocontrolling und interne Kontrolle. Es betrifft nicht nur variable Vergütung, sondern auch Prozesse zur Festlegung, Überprüfung, Dokumentation und Überwachung von Vergütungssystemen. Für bedeutende Institute gelten zusätzliche Vorgaben, insbesondere bei Risikoträgern, Zurückbehaltung variabler Vergütung, Auszahlung in Instrumenten, Malus-Regelungen und Rückforderungsmechanismen.

 

Betroffene

Betroffen sind Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes, insbesondere Kreditinstitute und bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute. Innerhalb der Institute sind Geschäftsleiter, Beschäftigte, Kontrolleinheiten und Risikoträger relevant. Risikoträger sind Personen, deren berufliche Tätigkeit das Risikoprofil eines Instituts wesentlich beeinflussen kann. Gruppenweite Anforderungen können auch Tochterunternehmen und übergeordnete Unternehmen betreffen, soweit der aufsichtliche Konsolidierungskreis dies verlangt.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Vergütungsstrategie
    a. Vergütungssysteme müssen zur Geschäfts- und Risikostrategie passen.
    b. Anreize dürfen nicht auf kurzfristige Gewinne zulasten nachhaltiger Stabilität ausgerichtet sein.
  2. Variable Vergütung
    a. Variable Bestandteile müssen leistungs- und risikoorientiert ausgestaltet sein.
    b. Negative Erfolgsbeiträge, Risiken und Kapitalkosten sind angemessen zu berücksichtigen.
  3. Governance
    a. Zuständigkeiten, Kontrollprozesse und Entscheidungswege sind klar festzulegen.
    b. Bedeutende Institute benötigen besondere Überwachungsstrukturen, etwa einen Vergütungskontrollausschuss.
  4. Dokumentation und Offenlegung
    a. Institute müssen Vergütungssysteme nachvollziehbar dokumentieren.
    b. Aufsichtliche Offenlegungspflichten und interne Kontrollhandlungen sind einzuhalten.

 

Weitere Informationen

Die InstitutsVergV wird durch Auslegungshilfen, europäische Leitlinien und Prüfungsfeststellungen konkretisiert. Ihre praktische Umsetzung erfordert eine enge Abstimmung zwischen Vorstand, Personalbereich, Risikocontrolling, Compliance, interner Revision und Aufsichtsorgan. Änderungen europäischer Kapitalanforderungen, Risikoträgerkriterien und Governance-Vorgaben wirken regelmäßig auf die Vergütungsanforderungen zurück.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen