Die alternative Streitbeilegung (siehe auch: AS) stellt ein durch EU-Recht geregeltes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von inländischen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dar. Der Streit besteht zwischen einem in der Union niedergelassenen Unternehmer und einem in der Union wohnhaften Verbraucher. Es erfolgt die Einschaltung einer sog. "alternativen Streitbeilegungsstelle", die eine Lösung vorschlägt oder auferlegt oder die Parteien mit dem Ziel zusammenbringt, sie zu einer gütlichen Einigung zu veranlassen.
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