Definition des Begriffs
Die Capital Requirements Regulation (CRR) – offiziell Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – ist eine unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Rechtsvorschrift. Sie bildet gemeinsam mit der Capital Requirements Directive (CRD) den zentralen europäischen Regulierungsrahmen für Kreditinstitute und bestimmte Wertpapierfirmen.
Ziel der Verordnung ist es, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern, die Risikotragfähigkeit von Instituten zu stärken und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Die CRR regelt insbesondere die Eigenkapitalausstattung, Liquiditätsanforderungen sowie die Begrenzung von Risiken.
Im Fokus stehen unter anderem:
Die CRR wurde mehrfach überarbeitet, insbesondere durch CRR II und CRR III zur Umsetzung der finalen Basel-III-Standards.
Einordnung der Relevanz
Die CRR ist ein Kernbestandteil der europäischen Bankenregulierung und unmittelbar verbindlich. Sie richtet sich an alle Institute, die Bankgeschäfte betreiben oder bankähnlichen Risiken unterliegen.
Betroffen sind insbesondere:
Die CRR ergänzt bestehende Regelwerke wie die CRD, die BRRD sowie technische Standards der EBA und steht im engen Zusammenhang mit internationalen Basel-III-Vorgaben.
Anforderungen und Pflichten
Die CRR enthält umfangreiche quantitative und organisatorische Anforderungen:
Letzte Entwicklungen und Übergangsfristen
Wesentliche Neuerungen:
Weitere Informationen
Die CRR wird durch eine Vielzahl technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards der EBA konkretisiert. Ergänzend bestehen Leitlinien, Q&As sowie nationale Auslegungshilfen durch Aufsichtsbehörden wie die BaFin.
Detaillierte Informationen, Anwendungsbeispiele, regulatorische Einordnungen sowie aktuelle Entwicklungen finden sich auf Regupedia unter: https://www.regupedia.de
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