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Capital Requirements Regulation (CRR)

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Die Kapitaladäquanzverordnung ist Teil des Regelwerks CRD IV/CRR, das unter anderem Basel III in europäisches Recht umsetzt. Sie ist unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar und zielt unter anderem darauf ab, die Eigenmittelausstattung der Finanzinstitute zu verbessern. Zudem gibt sie erstmals ein Verfahren zur Berechnung und Meldung einer Verschuldungsquote (Leverage-Ratio) vor, auf dessen Grundlage die zuständigen Aufsichtsbehörden ein Institut überprüfen und beurteilen können.

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