Definition des Begriffs
Total Risk Exposure Amount, deutsch Gesamtrisikobetrag, bezeichnet die nach der Capital Requirements Regulation ermittelte Bemessungsgrundlage für zentrale Eigenmittelquoten von Instituten. TREA ist kein eigenständiger Rechtsakt, sondern eine regulatorische Kennzahl und ein Berechnungsverfahren der bankaufsichtlichen Kapitalanforderungen. Der Begriff ist insbesondere in Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verankert. Der Gesamtrisikobetrag fasst risikogewichtete Positionen verschiedener Risikoarten zusammen und bildet den Nenner für die harte Kernkapitalquote, die Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote. Mit CRR III gewinnt außerdem die Unterscheidung zwischen ungeflortem TREA, standardisiertem TREA und output-floor-bezogenem TREA an Bedeutung.
Vorkommen und Verwendung
TREA wird von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierinstituten im Meldewesen, in der Kapitalplanung, im Risikomanagement und in der Offenlegung verwendet. Die Berechnung erfolgt regelmäßig nach den Vorgaben der CRR und wird in COREP-Meldungen sowie in Säule-3-Berichten abgebildet. Aufsichtsbehörden nutzen TREA zur Beurteilung der Kapitalausstattung, zur Ableitung kapitalbezogener Anforderungen und zur Vergleichbarkeit von Instituten.
Kernbereiche der Berechnung sind:
Relevanz
TREA ist für Institute zentral, weil regulatorische Kapitalquoten unmittelbar auf dieser Größe beruhen. Ein steigender Gesamtrisikobetrag kann Kapitalquoten senken, selbst wenn das absolute Eigenkapital unverändert bleibt. Dadurch beeinflusst TREA Kapitalplanung, Dividendenpolitik, Geschäftssteuerung, Produktkalkulation und Risikolimitierung. Im SREP kann die Aufsicht zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Kapitalempfehlungen auf Basis risikogewichteter Größen festlegen. Auch MREL- und TLAC-Anforderungen werden teilweise im Verhältnis zu TREA ausgedrückt. Die Kennzahl verbindet damit Risikomessung, Kapitaladäquanz und Krisenresilienz.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Relevante Bezugspunkte sind CRR, CRD, technische Durchführungsstandards zum Meldewesen, Säule-3-Offenlegung und Basel-III-Finalisierung. Die Berechnung hängt von Risikoansätzen, aufsichtlich genehmigten Modellen, Übergangsregelungen und der Konsolidierungsebene ab. Institute müssen Datenqualität, Methodik, Kontrollen und Abstimmung zwischen Rechnungswesen, Risikocontrolling und Meldewesen sicherstellen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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