Definition des Begriffs
Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, ist das deutsche Gesetz für den Schutz von Personen, die beruflich erlangte Informationen über Rechtsverstöße melden oder offenlegen. Es trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die europäische Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um. Ziel ist ein verlässlicher Melderahmen, der Hinweisgeber vor Repressalien schützt und Organisationen zu geordneten Meldeverfahren verpflichtet.
Einordnung der Relevanz
Das HinSchG ergänzt das deutsche Arbeits-, Aufsichts- und Compliance-Recht. Es stärkt interne Kontrollsysteme, weil Hinweise auf Verstöße frühzeitig bearbeitet werden sollen. Relevanz besteht insbesondere für regulierte Unternehmen, Finanzdienstleister, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierinstitute und öffentliche Stellen. Das Gesetz steht in engem Zusammenhang mit Vorgaben zu Governance, Risikomanagement, Geldwäscheprävention, Datenschutz und Beschäftigtenschutz.
Betroffene
Verpflichtet sind unter anderem:
Geschützt werden Beschäftigte, Beamte, Selbstständige, Organmitglieder, Praktikanten, Bewerber und weitere Personen mit beruflichem Bezug zur gemeldeten Information.
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Neben internen Meldestellen bestehen externe Meldestellen des Bundes und einzelner Behörden. Vorrang oder Pflicht zur internen Meldung besteht nicht. Offenlegungen gegenüber der Öffentlichkeit sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen geschützt, etwa bei ausbleibender Reaktion oder unmittelbarer Gefährdung öffentlicher Interessen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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