Feedback

Europäischer Rechnungshof (EuRH)

zur Glossar-Übersicht

 

Definition des Begriffs

Der Europäische Rechnungshof, kurz EuRH, ist das externe Prüfungsorgan der Europäischen Union und eines ihrer Organe. Er nahm 1977 in Luxemburg seine Arbeit auf. Seine rechtliche Grundlage liegt heute vor allem in den Artikeln 285 bis 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Durch den Vertrag von Maastricht wurde der Hof 1993 als EU-Organ verankert. Der EuGH prüft die Einnahmen und Ausgaben der Union, bewertet die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet an das Europäische Parlament und den Rat. Als Rechnungskontrollinstitution ersetzt er keine nationale Aufsicht, sondern ergänzt die demokratische Kontrolle des EU-Haushalts.

 

Aufgaben

Zu den Kernaufgaben gehören:

• die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von EU-Einnahmen und EU-Ausgaben,
• die Beurteilung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit öffentlicher Mittelverwendung,
• die Veröffentlichung von Jahresberichten, Sonderberichten und Stellungnahmen,
• die Unterstützung des Entlastungsverfahrens, in dem die Ausführung des EU-Haushalts politisch bewertet wird.

Bei Prüfungen unterscheidet er Finanzprüfungen, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

 

Zuständigkeiten

Der EuRH ist zuständig für die Prüfung aller EU-Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen, soweit sie Mittel aus dem EU-Haushalt verwenden. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Empfänger von EU-Mitteln in Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Nationale Behörden, Förderempfänger und internationale Organisationen können daher prüfungsrelevant sein, wenn sie Unionsmittel verwalten oder weiterleiten.

 

Relevanz

Der Europäische Rechnungshof stärkt Transparenz und Rechenschaft in der Finanzverwaltung der EU. Seine Feststellungen beeinflussen die parlamentarische Entlastung der Europäischen Kommission, die Weiterentwicklung von Förderprogrammen und die Risikosteuerung in der Mittelbewirtschaftung. Für Finanzmarktakteure ist der EuGH relevant, wenn EU-Finanzierungsinstrumente, Investitionsprogramme, Garantien oder Aufbauhilfen geprüft werden. Prüfberichte können Hinweise auf Kontrollschwächen, Betrugsrisiken oder ineffiziente Verfahren geben. Die Berichte liefern Entscheidungsgrundlagen für Haushaltskontrolle, Programmgestaltung und interne Kontrollsysteme in Institutionen, die Unionsmittel einsetzen.

 

Besonderheiten

Der EuGH besteht aus je einem Mitglied pro EU-Mitgliedstaat. Die Mitglieder handeln unabhängig und werden für sechs Jahre ernannt. Der Hof besitzt keine Sanktionsbefugnisse. Seine Wirkung entsteht durch Prüfungsurteile, Empfehlungen und öffentliche Berichterstattung. Ein Präsident wird aus dem Kreis der Mitglieder gewählt und vertritt den Hof nach außen. Er arbeitet mit nationalen Rechnungskontrollbehörden zusammen und beteiligt sich an internationalen Prüfernetzwerken. Dadurch verbindet der EuGH institutionelle Unabhängigkeit mit fachlicher Koordinierung über mehrere Verwaltungsebenen hinweg.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen