Definition des Begriffs
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VdP, englisch: Association of German Pfandbrief Banks) ist die Interessenvertretung der Pfandbriefbanken in Deutschland. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und gehört zu den fünf Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Der VdP wurde am 1. Juli 2005 unter seiner heutigen Bezeichnung gegründet, zuvor firmierte er seit seiner Ursprungsgründung als Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH). Sein Hauptsitz befindet sich in Berlin, zudem unterhält er eine EU-Vertretung in Brüssel. Der Verband repräsentiert mehr als 40 Pfandbriefbanken aus allen drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
Aufgaben
Der VdP nimmt die pfandbriefspezifischen Interessen seiner Mitgliedsinstitute wahr. Zu seinen Kernaufgaben gehören:
Der Verband führt regelmäßig Gespräche mit Entscheidungsträgern aus Politik und Aufsicht, erstellt Positionspapiere und Stellungnahmen und organisiert Fachveranstaltungen zur Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch.
Zuständigkeiten
Der VdP vertritt die Interessen seiner Mitglieder in zentralen Bereichen der Finanzmarktregulierung, darunter:
Die Geschäftsstelle ist in fünf Fachbereichen organisiert. Der Hauptgeschäftsführer ist Jens Tolckmitt, Präsident ist Gero Bergmann. Der Verband ist Mitglied in bedeutenden nationalen und internationalen Organisationen wie dem Europäischen Hypothekenverband (EHV), dem European Covered Bond Council (ECBC) und der International Union of Housing Finance.
Relevanz
Der VdP spielt eine zentrale Rolle für den deutschen und europäischen Pfandbriefmarkt. Der Pfandbrief ist eines der größten Segmente des europäischen Rentenmarktes und dient als klassisches Refinanzierungsinstrument für Immobilien-, Kommunal- und Staatsfinanzierungen. Mit seiner makellosen Kredithistorie genießt er hohes Anlegervertrauen und ist systemrelevant für den Finanzplatz Deutschland. Der VdP gestaltet die regulatorischen Rahmenbedingungen aktiv mit und trägt zur Stabilität und Weiterentwicklung des Pfandbriefs als sicheres und standardisiertes Finanzierungsinstrument bei.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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