Definition des Begriffs
TCMS steht für Triparty Collateral Management Services, auf Deutsch etwa Drittparteien-Dienstleistungen für Sicherheitenmanagement. Der Begriff bezeichnet ein Verfahren, bei dem ein spezialisierter Triparty-Agent die operative Auswahl, Bewertung, Substitution und Verwaltung von Sicherheiten zwischen Sicherheitengeber und Sicherheitennehmer unterstützt. Im Finanzmarkt wird TCMS vor allem bei besicherten Geldmarktgeschäften, Wertpapierfinanzierungen, Repo-Geschäften und zentralbankfähigen Kreditoperationen eingesetzt. Rechtlich stützt sich die Nutzung auf Vertragswerke, Marktstandards und, im Eurosystem, auf Vorgaben für zugelassene Triparty-Agents sowie auf Regeln des Sicherheitenrahmens. Im Unterschied zum rein bilateralen Sicherheitenmanagement übernimmt die Drittpartei keine wirtschaftliche Risikoposition, sondern erfüllt festgelegte Verwaltungs- und Kontrollfunktionen.
Vorkommen und Verwendung
TCMS wird von Zentralverwahrern, internationalen Zentralverwahrern oder spezialisierten Marktinfrastrukturen betrieben. Nutzer sind insbesondere Banken, Wertpapierfirmen, Zentralbanken, Clearingmitglieder und institutionelle Marktteilnehmer. Das Verfahren läuft regelmäßig automatisiert und ereignisbezogen, etwa bei Geschäftseröffnung, täglichen Bewertungen oder Margin-Anpassungen. Der Triparty-Agent prüft die vereinbarten Eligibilitätskriterien und sorgt dafür, dass der Sicherheitenpool nach Marktwerten und Abschlägen ausreichend gedeckt bleibt.
Kernbereiche sind:
Relevanz
TCMS erhöht die operative Effizienz im Sicherheitenmanagement, weil Wertpapierbestände regelbasiert genutzt und Belastungen einzelner Portfolios reduziert werden können. Für Institute ist das Verfahren relevant, um Liquidität zu sichern, Besicherungsanforderungen einzuhalten und Risiken aus Unterdeckung, Fehlallokation oder verspäteter Lieferung zu begrenzen. Im Eurosystem unterstützt TCMS die Mobilisierung notenbankfähiger Sicherheiten und die Anbindung an harmonisierte Collateral-Management-Prozesse.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Wichtige Bezugspunkte sind die vertraglichen Triparty-Regelwerke, Anforderungen an die Zulassung und Überwachung von Triparty-Agents, Abwicklungsregeln der Zentralverwahrer sowie die Sicherheitenvorschriften von Zentralbanken und Clearingstellen. Technische Standards betreffen Nachrichtenformate, Stammdaten, Bewertungsprozesse und Schnittstellen zur Wertpapierabwicklung. Regulatorisch wichtig sind klare Rollen, belastbare Kontrollen, Ausfallprozesse und die Trennung zwischen Depotführung, Bewertung und Weisungsrechten.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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