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Counterparty Credit Risk (CCR)

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Definition des Begriffs

CCR (Counterparty Credit Risk, deutsch: Kontrahentenausfallrisiko) bezeichnet das Risiko, dass die Gegenpartei eines Finanzgeschäfts vor der endgültigen Abwicklung der Transaktion ausfällt. Im Gegensatz zum unilateralen Kreditrisiko eines klassischen Darlehens, bei dem nur die kreditgebende Bank einem Verlustrisiko ausgesetzt ist, entsteht bei CCR ein bilaterales Risiko: Beide Vertragsparteien können potenziell einen wirtschaftlichen Verlust erleiden, da der Marktwert der Transaktion für jede Seite sowohl positiv als auch negativ sein kann und sich mit Veränderungen der Marktfaktoren im Zeitverlauf wandelt. Ein wirtschaftlicher Verlust tritt dann ein, wenn das Portfolio der Transaktionen mit der Gegenpartei zum Zeitpunkt des Ausfalls einen positiven ökonomischen Wert aufweist.

Das Kontrahentenausfallrisiko ist im Basel-III-Rahmenwerk sowie in der EU-Verordnung über Eigenkapitalanforderungen (CRR) verankert und stellt eine zentrale Risikoart im Finanzsektor dar.

 

Vorkommen und Verwendung

CCR tritt auf bei folgenden Transaktionstypen:

  • OTC-Derivate (außerbörsliche Derivate wie Zinsswaps, Währungsswaps, Kreditderivate)
  • Börsengehandelte Derivate (exchange-traded derivatives)
  • Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transactions, SFTs), etwa Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihe oder Margin-Lending-Geschäfte
  • Long Settlement Transactions (Transaktionen mit verzögerter Abwicklung)

Zur Messung und Berechnung des CCR stehen Finanzinstituten verschiedene aufsichtsrechtlich anerkannte Methoden zur Verfügung:

  • SA-CCR (Standardised Approach for Counterparty Credit Risk): Standardansatz für Derivate und Long-Settlement-Transaktionen
  • IMM (Internal Models Method): Internes Modellverfahren, nur mit aufsichtlicher Genehmigung
  • Einfacher und umfassender Ansatz zur Anerkennung von Sicherheiten bei SFTs gemäß CRE22

Die Berechnung umfasst sowohl die aktuelle Risikoposition (Replacement Cost) als auch die potenzielle künftige Risikoposition (Potential Future Exposure, PFE).

 

Relevanz

CCR ist von hoher aufsichtsrechtlicher und ökonomischer Bedeutung:

  • Eigenkapitalunterlegung: Die ermittelte Risikoposition fließt direkt in die Berechnung risikogewichteter Aktiva (RWA) ein und bestimmt die erforderliche Eigenkapitalunterlegung gemäß Basel III und CRR.
  • CVA-Risiko: Zusätzlich müssen Banken seit der Finanzkrise eine Eigenkapitalanforderung für das CVA-Risiko (Credit Valuation Adjustment Risk) erfüllen, das die Volatilität des Marktwerts aufgrund veränderter Kreditqualität der Gegenpartei abbildet.
  • Risikomanagement: Institute müssen Netting-Vereinbarungen, Sicherheitenmanagement (Collateral Management) und Margining-Prozesse implementieren, um CCR zu steuern und zu reduzieren.
  • Zentrale Gegenparteien: Transaktionen über zentrale Gegenparteien (CCPs) unterliegen besonderen Regelungen gemäß CRE54.

Die Finanzkrise 2007/2008 hat gezeigt, dass CCR-Verluste systemrelevant sein können, insbesondere bei Derivaten und komplexen Finanzprodukten.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Synonym: Kontrahentenausfallrisiko, Gegenparteirisiko
  • Verwandte Begriffe:
    • SA-CCR (Standardised Approach for Counterparty Credit Risk)
    • CVA (Credit Valuation Adjustment), Kreditbewertungsanpassung
    • EAD (Exposure at Default), Risikopositionswert bei Ausfall
    • PFE (Potential Future Exposure), potenzielle zukünftige Risikoposition
    • Netting, vertragliche Aufrechnungsvereinbarung
    • Wrong-Way-Risk, Korrelationsrisiko zwischen Gegenparteiausfall und Forderungshöhe
    • CCP (Central Counterparty), zentrale Gegenpartei

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen sind im Basel-III-Rahmenwerk (insbesondere CRE50 bis CRE56) sowie in der EU-Verordnung CRR (Artikel 272 ff.) verankert.

Beteiligte Institutionen sind der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des SSM sowie nationale Aufsichtsbehörden wie BaFin und Deutsche Bundesbank.

Verknüpfte Regelwerke umfassen Basel III, CRR/CRD, MaRisk, EMIR (für Derivate) und MiFID II.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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