Definition des Begriffs
CCR (Counterparty Credit Risk, deutsch: Kontrahentenausfallrisiko) bezeichnet das Risiko, dass die Gegenpartei eines Finanzgeschäfts vor der endgültigen Abwicklung der Transaktion ausfällt. Im Gegensatz zum unilateralen Kreditrisiko eines klassischen Darlehens, bei dem nur die kreditgebende Bank einem Verlustrisiko ausgesetzt ist, entsteht bei CCR ein bilaterales Risiko: Beide Vertragsparteien können potenziell einen wirtschaftlichen Verlust erleiden, da der Marktwert der Transaktion für jede Seite sowohl positiv als auch negativ sein kann und sich mit Veränderungen der Marktfaktoren im Zeitverlauf wandelt. Ein wirtschaftlicher Verlust tritt dann ein, wenn das Portfolio der Transaktionen mit der Gegenpartei zum Zeitpunkt des Ausfalls einen positiven ökonomischen Wert aufweist.
Das Kontrahentenausfallrisiko ist im Basel-III-Rahmenwerk sowie in der EU-Verordnung über Eigenkapitalanforderungen (CRR) verankert und stellt eine zentrale Risikoart im Finanzsektor dar.
Vorkommen und Verwendung
CCR tritt auf bei folgenden Transaktionstypen:
Zur Messung und Berechnung des CCR stehen Finanzinstituten verschiedene aufsichtsrechtlich anerkannte Methoden zur Verfügung:
Die Berechnung umfasst sowohl die aktuelle Risikoposition (Replacement Cost) als auch die potenzielle künftige Risikoposition (Potential Future Exposure, PFE).
Relevanz
CCR ist von hoher aufsichtsrechtlicher und ökonomischer Bedeutung:
Die Finanzkrise 2007/2008 hat gezeigt, dass CCR-Verluste systemrelevant sein können, insbesondere bei Derivaten und komplexen Finanzprodukten.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind im Basel-III-Rahmenwerk (insbesondere CRE50 bis CRE56) sowie in der EU-Verordnung CRR (Artikel 272 ff.) verankert.
Beteiligte Institutionen sind der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des SSM sowie nationale Aufsichtsbehörden wie BaFin und Deutsche Bundesbank.
Verknüpfte Regelwerke umfassen Basel III, CRR/CRD, MaRisk, EMIR (für Derivate) und MiFID II.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.