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Committed Liquidity Facility (CLF)

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Definition des Begriffs

CLF steht für Committed Liquidity Facility, auf Deutsch verbindlich zugesagte Liquiditätsfazilität. Der Begriff bezeichnet ein Verfahren der Liquiditätsvorsorge, bei dem eine Zentralbank einem zugelassenen Institut unter vorab festgelegten Bedingungen den Zugang zu Zentralbankliquidität zusagt. Die Fazilität dient im Basel-III-Rahmen vor allem der Erfüllung der Liquidity Coverage Ratio, wenn in einem Markt nicht genügend hochliquide Aktiva verfügbar sind. Hochliquide Aktiva sind Vermögenswerte, die auch in Stressphasen schnell und mit geringem Wertverlust in Zahlungsmittel umgewandelt werden können.

 

Vorkommen und Verwendung

Vorkommen und Verwendung ergeben sich aus nationalen Aufsichtsregeln. Eine CLF wird typischerweise von einer Zentralbank bereitgestellt und von der Bankenaufsicht bei der LCR-Anrechnung anerkannt. Institute beantragen die Nutzung oder Anrechnung regelmäßig vorab. Zentrale Prüffelder sind:

  • die Höhe der zugesagten Linie,
  • die zulässigen Sicherheiten und Bewertungsabschläge,
  • die operative Abrufbarkeit,
  • die Kosten der Bereitstellung,
  • die Begrenzung auf Stresssituationen.

 

Relevanz

Die Relevanz einer CLF liegt in der kurzfristigen Stabilisierung des Liquiditätsprofils von Banken. Sie kann den Bestand an anrechenbaren Liquiditätsressourcen ergänzen, ersetzt aber kein internes Liquiditätsrisikomanagement. Für Institute wirkt sie auf Kennzahlen, Refinanzierungsplanung und Notfallfinanzierungspläne. Für Aufsichtsbehörden schafft sie ein Instrument, um strukturelle Knappheiten an geeigneten Wertpapieren im LCR-Rahmen zu berücksichtigen. In Australien wurde die CLF von 2015 bis 2022 eingesetzt und zum 1. Januar 2023 auf null zurückgeführt, nachdem ausreichend Staatsanleihen als Liquiditätsaktiva verfügbar waren.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Committed Liquidity Facility, englische Langform für eine zugesagte Liquiditätsfazilität.
  • Liquidity Coverage Ratio, Mindestquote zur Abdeckung eines 30-tägigen Liquiditätsstressszenarios.
  • High Quality Liquid Assets, Bestand an qualitativ hochwertigen liquiden Aktiva.
  • Zentralbankfazilität, übergeordneter Begriff für Kredit- oder Liquiditätsinstrumente einer Zentralbank.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen betreffen die Einbindung in den Basel-III-Liquiditätsstandard. Die Anerkennung als LCR-relevante Ressource setzt voraus, dass die Fazilität rechtlich verbindlich zugesagt ist, nicht frei für gewöhnliche Refinanzierungszwecke genutzt wird und mit geeigneten Sicherheiten unterlegt werden kann. Die konkrete Ausgestaltung liegt bei den zuständigen nationalen Behörden. Maßgeblich sind insbesondere die Definition der teilnahmeberechtigten Institute, die vertraglichen Abrufbedingungen, die Berechnung des anrechenbaren Betrags und die laufende Überwachung durch Zentralbank und Bankenaufsicht. In der Europäischen Union steht die LCR-Regulierung eigenständig neben solchen nationalen Zentralbankinstrumenten.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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