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Common Reporting Standard (CRS)

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Definition des Begriffs

CRS steht für Common Reporting Standard, auf Deutsch gemeinsamer Meldestandard, und bezeichnet den OECD-Standard für den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen in Steuersachen. Er ist kein einzelner EU-Rechtsakt, sondern ein internationaler Melde- und Austauschrahmen, der in der Europäischen Union über die Amtshilferichtlinie DAC2 und in Deutschland über das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz umgesetzt wird. Ziel ist die Identifikation meldepflichtiger Konten von im Ausland steuerlich ansässigen Personen und Rechtsträgern. Der Standard verwendet einheitliche Begriffe für meldende Finanzinstitute, nicht meldende Institute, ausgenommene Konten und meldepflichtige Personen. Dadurch sollen Datenerhebung und internationale Übermittlung vergleichbar bleiben.

 

Vorkommen und Verwendung

Das Verfahren wird von Finanzinstituten durchgeführt und von Steuerbehörden ausgewertet. Meldepflichtig können insbesondere Banken, Verwahrstellen, bestimmte Investmentunternehmen und ausgewählte Versicherungsgesellschaften sein. Der Ablauf folgt regelmäßig vier Schritten. Die Prüfung unterscheidet zwischen Neukonten und Bestandskonten bei Privatpersonen und Rechtsträgern.

  1. Erhebung von Selbstauskünften zur steuerlichen Ansässigkeit und Prüfung vorhandener Kontodaten.
  2. Einordnung von Kontoinhabern und beherrschenden Personen bei passiven Rechtsträgern.
  3. Meldung relevanter Kontosalden, Erträge und Identifikationsdaten an die nationale Steuerbehörde.
  4. Austausch der Daten zwischen den zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten.

 

Relevanz

CRS ist für Finanzmarktteilnehmer relevant, weil die Pflichten unmittelbar in Kundenannahme, Datenpflege, Compliance, Meldewesen und Steuertransparenz eingreifen. Institute müssen ihre Kundenklassifizierung dokumentieren, Plausibilitätsprüfungen durchführen und Meldefristen einhalten. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können aufsichts-, steuer- oder bußgeldrechtliche Folgen haben. Für Steuerbehörden verbessert CRS die Möglichkeit, grenzüberschreitende Kapitalerträge und Vermögenswerte steuerlich zuzuordnen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • AIA, automatischer Informationsaustausch, deutscher Oberbegriff für den grenzüberschreitenden Austausch steuerlicher Kontodaten.
  • FATCA, US-Regelwerk zur Meldung von Konten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten.
  • DAC2, EU-Änderungsrichtlinie, die CRS in den Informationsaustausch der Mitgliedstaaten einbindet.

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem OECD-Standard mit Due-Diligence- und Meldevorschriften, aus der Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Amtshilferichtlinie sowie aus nationalen Umsetzungsgesetzen. In Deutschland sind besonders das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und die Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern maßgeblich. Die praktische Umsetzung wird durch Auslegungshinweise, technische Datenschemata und regelmäßige Aktualisierungen der teilnehmenden Staaten ergänzt. Die Datenqualität ist wesentlich, weil Austauschdateien automatisiert verarbeitet und technisch validiert werden. Bei unklarer Ansässigkeit sind Indizien wie Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Korrespondenzadresse oder Vollmachten relevant. Korrekturen sind erforderlich, wenn sich Kundenangaben, Kontostatus oder meldepflichtige Beträge nachträglich ändern.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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