Definition des Begriffs
DVA steht für Debt Valuation Adjustment, auf Deutsch Bewertungsanpassung für eigenes Ausfallrisiko. Der Begriff bezeichnet eine Bewertungsgröße für finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Positionen, bei der die eigene Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder Instituts berücksichtigt wird. DVA erfasst den Effekt, dass der Marktwert einer Verbindlichkeit sinken kann, wenn sich das eigene Ausfallrisiko erhöht. Bei Derivaten ist DVA das Gegenstück zur Credit Valuation Adjustment, die das Ausfallrisiko der Gegenpartei abbildet. DVA ist kein eigenständiger Rechtsakt, sondern ein Bewertungsverfahren innerhalb der Fair-Value-Bewertung, des Risikomanagements und der Rechnungslegung.
Vorkommen und Verwendung
DVA kommt bei Banken, Wertpapierfirmen, Treasury-Einheiten und Unternehmen mit derivativen Finanzinstrumenten vor. Die Größe wird in Bewertungsmodellen, Ergebnisanalysen, Bilanzierungsprozessen, Risikoberichten und Kapitalmarktinformationen verwendet. Die Ermittlung erfolgt zu Abschlussstichtagen und häufig zusätzlich für interne Steuerungszwecke. Kernbereiche sind:
Relevanz
DVA ist relevant, weil Änderungen der eigenen Kreditqualität das ausgewiesene Bewertungsergebnis beeinflussen können. Verschlechtert sich die eigene Bonität, kann rechnerisch ein Bewertungsgewinn entstehen, weil Verbindlichkeiten aus Marktsicht weniger wert sind. Verbessert sich die eigene Bonität, kann ein Bewertungsverlust entstehen. Diese Effekte sind ökonomisch und kommunikativ sensibel, da sie nicht zwingend eine verbesserte Leistungsfähigkeit anzeigen. Für Finanzinstitute ist DVA eng mit Fair-Value-Hierarchie, Modellvalidierung, Offenlegung und Ergebnisvolatilität verbunden. In der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelermittlung werden bestimmte Gewinne und Verluste aus dem eigenen Kreditrisiko grundsätzlich neutralisiert oder gesondert behandelt.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Institut hat eine derivative Verbindlichkeit gegenüber einer Gegenpartei. Steigen die eigenen Kreditspreads deutlich, sinkt der beizulegende Zeitwert dieser Verbindlichkeit. Der daraus resultierende Bewertungseffekt wird als DVA erfasst. Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Weitere Informationen betreffen Rechnungslegungsstandards, Bewertungsmodelle, Datenquellen und interne Kontrollen. Relevant sind insbesondere Vorgaben zur Fair-Value-Bewertung, zur Darstellung eigener Kreditrisiken und zur Offenlegung wesentlicher Bewertungsannahmen. Für robuste DVA-Ergebnisse sind konsistente Marktdaten, dokumentierte Modellannahmen, unabhängige Preisverifikation und regelmäßige Validierung erforderlich.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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