Definition des Begriffs
sVaR steht für stressed Value at Risk, auf Deutsch gestresster Value at Risk. Der Begriff bezeichnet ein quantitatives Verfahren zur Messung potenzieller Marktwertverluste eines Handelsbuchs unter angespannten Marktbedingungen. Es ergänzt den klassischen Value at Risk, der mögliche Verluste innerhalb eines festgelegten Zeithorizonts und Konfidenzniveaus auf Basis historischer Marktdaten schätzt. Regulatorisch wurde sVaR im Zuge der Basel-2.5-Reformen nach der Finanzkrise 2007–2008 eingeführt und in europäisches Aufsichtsrecht für interne Marktrisikomodelle übernommen. Zweck ist eine Kapitalunterlegung, die nicht nur aktuelle Marktvolatilität, sondern auch erhebliche Stressphasen berücksichtigt.
Vorkommen und Verwendung
sVaR kommt bei Banken zum Einsatz, die für Marktrisiken ein internes Modell verwenden. Die Berechnung erfolgt zusätzlich zum laufenden VaR und nutzt eine ununterbrochene historische Stressperiode von in der Regel zwölf Monaten, die für das Portfolio relevant ist. Typische Prüffelder sind:
Die Methode verlangt eine dokumentierte Begründung der gewählten Stressphase und eine nachvollziehbare Aktualisierung, wenn Portfolio, Marktstruktur oder Risikoprofil sich wesentlich verändern. Abweichungen müssen intern eskaliert und plausibel begründet werden.
Relevanz
sVaR beeinflusst die Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken. Ein höherer sVaR führt zu einer höheren Kapitalbindung und kann Handelsstrategien, Limitstrukturen sowie die Allokation von Risikokapital verändern. Das Verfahren macht sichtbar, ob ein Portfolio in Phasen starker Marktverwerfungen anfällig für Verluste ist. Es steht in engem Zusammenhang mit VaR, inkrementellem Risiko, Modellgenehmigungen und dem aufsichtlichen Überprüfungsprozess. Im Rahmen des Fundamental Review of the Trading Book wurde die Rolle klassischer VaR-Ansätze neu bewertet, während sVaR weiterhin ein wichtiger Bezugspunkt für historische Marktrisikoregulierung bleibt.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen finden sich im Basel-Marktrisikorahmen und in europäischen Vorgaben zu Eigenmittelanforderungen. Zuständige Aufsichtsbehörden prüfen Modellzulassung, Methodik, Governance und laufende Modellleistung. Technische Details betreffen insbesondere Halteperiode, Konfidenzniveau, Multiplikatoren, Stressfenster und konsistente Risikofaktorabbildung.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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