Definition des Begriffs
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist das zentrale deutsche Bundesgesetz zur Regulierung und Beaufsichtigung des Kreditwesens. Es wurde ursprünglich am 5. Dezember 1934 als Reaktion auf die Deutsche Bankenkrise beschlossen und trat am 1. Januar 1935 in Kraft. Die derzeit gültige Neufassung stammt vom 10. Juli 1961 und ist zum 1. Januar 1962 in Kraft getreten. Das Gesetz wurde seither fortlaufend an nationale und europäische Entwicklungen angepasst, zuletzt durch Artikel 6 und 7 des Gesetzes vom 9. April 2026.
Das KWG regelt die Marktordnung des deutschen Kreditwesens und bildet die Rechtsgrundlage für die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Zentrale Regelungsbereiche umfassen Erlaubnispflichten, Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, Risikomanagement, organisatorische Pflichten sowie Melde- und Anzeigepflichten.
Einordnung der Relevanz
Das KWG ist die Rechtsgrundlage der deutschen Bankenaufsicht und setzt wesentliche Teile europäischen Rechts um, insbesondere die Capital Requirements Directive (CRD IV/V/VI) und die Capital Requirements Regulation (CRR). Es wird durch weitere nationale Verordnungen konkretisiert, darunter die Solvabilitätsverordnung, die Liquiditätsverordnung, die Groß- und Millionenkreditverordnung sowie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Das KWG wirkt eng mit europäischen Regelwerken zusammen, etwa mit der CRR, DORA und MiFID II. Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) kooperieren BaFin und Europäische Zentralbank (EZB) bei der Bankenaufsicht.
Betroffene
Das KWG gilt für:
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 2 KWG geregelt, etwa für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
Anforderungen und Pflichten
1. Erlaubnispflicht und Organisationsvorschriften
2. Kapital- und Liquiditätsanforderungen
3. Risikomanagement und Organisationspflichten
4. Großkredite und Organkredite
5. Melde- und Anzeigepflichten
6. Aufsichtsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten
Weitere Informationen
Die Aufsicht über Institute gemäß KWG erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank. Bedeutende Institute unterliegen der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank im Rahmen des SSM.
Das KWG wird laufend aktualisiert, unter anderem zur Umsetzung von Basel III, CRD VI und digitalen Finanzmarktregelungen. Aktuelle Änderungen umfassen verstärkte ESG-Risikomanagementanforderungen sowie erweiterte Fit-and-Proper-Anforderungen an Geschäftsleiter.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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