Definition des Begriffs
Das Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz, FMStFEntwG, bezeichnet das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom 16. Juli 2009. Es wurde im Bundesgesetzblatt 2009 veröffentlicht und trat überwiegend am 22. Juli 2009 in Kraft. Einzelne organisatorische Wirkungen schlossen sich zum 23. Juli 2009 an. Der Rechtsakt entwickelte die seit 2008 bestehenden Maßnahmen zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes fort. Kerninhalt war die Schaffung zusätzlicher Instrumente zur Entlastung von Bankbilanzen, insbesondere durch Zweckgesellschaften und bundesrechtliche Abwicklungsanstalten, die häufig als Bad Banks bezeichnet werden.
Einordnung der Relevanz
Das FMStFEntwG steht im Kontext der globalen Finanzmarktkrise nach 2008. Es ergänzte das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und die vorherigen Stabilisierungsgesetze. Ziel war es, angeschlagenen Instituten die Auslagerung risikobehafteter strukturierter Wertpapiere und nicht strategischer Geschäftsbereiche zu ermöglichen. Dadurch sollten Eigenkapital, Refinanzierungsfähigkeit und Vertrauen im Finanzsystem gestützt werden.
Betroffene
Betroffen waren vor allem Kreditinstitute, Finanzholding-Gesellschaften und Institute, die Stabilisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch nehmen konnten. Relevant waren außerdem der Finanzmarktstabilisierungsfonds, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, Zweckgesellschaften, Abwicklungsanstalten, Anteilseigner sowie öffentliche Träger, insbesondere bei Landesbanken und Sparkassenstrukturen.
Anforderungen und Pflichten
Auslagerungsmodelle
Garantien
Risikobegrenzung
Organisation
Weitere Informationen
Das FMStFEntwG änderte insbesondere das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz durch neue Vorschriften zu Zweckgesellschaften und Abwicklungsanstalten. Praktisch bedeutsam wurde der Rechtsrahmen für Abwicklungsstrukturen wie die Erste Abwicklungsanstalt und die FMS Wertmanagement. Die Regelungen markieren einen wichtigen Schritt von akuter Liquiditätshilfe hin zu strukturierter Bilanzbereinigung.
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