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Finanzmarktaufsicht (FMA)

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Definition des Begriffs

Die FMA, Finanzmarktaufsichtsbehörde, ist die integrierte österreichische Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt. Sie wurde 2002 in Wien errichtet und nahm am 1. April 2002 ihre operative Tätigkeit auf. Ihre rechtliche Grundlage ist das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz. Die FMA ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und handelt in wesentlichen Aufsichtsaufgaben weisungsfrei. Sie ist in das europäische Finanzaufsichtssystem eingebunden und arbeitet mit der Österreichischen Nationalbank, der Europäischen Zentralbank sowie den europäischen Aufsichtsbehörden zusammen. Als integrierte Aufsicht bündelt sie Aufgaben, die zuvor auf mehrere Stellen verteilt waren.

 

Aufgaben

Die FMA überwacht die Einhaltung finanzmarktrechtlicher Vorschriften. Zu den Kernaufgaben gehören:

  • Bankenaufsicht, einschließlich laufender Aufsicht und behördlicher Maßnahmen
  • Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht
  • Wertpapieraufsicht und Marktaufsicht
  • Aufsicht über Investmentfonds, Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute und bestimmte Krypto-Dienstleister
  • Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im beaufsichtigten Finanzsektor

Sie erlässt Bescheide, führt Verfahren, veröffentlicht Verordnungen und kann Sanktionen verhängen. Ihre Aufsicht ist risikoorientiert. Sie kombiniert regelmäßige Meldedaten, Vor-Ort-Prüfungen, thematische Analysen und anlassbezogene Ermittlungen. Dadurch sollen Risiken für Gläubiger, Anleger, Versicherte und den Markt frühzeitig erkannt werden.

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit der FMA umfasst beaufsichtigte Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Österreich. Im Bankensektor wirkt sie innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit. Bedeutende Kreditinstitute werden im Zusammenspiel mit der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt, weniger bedeutende Institute stehen primär unter nationaler Aufsicht. Die FMA prüft außerdem Prospekte, überwacht Marktmissbrauchsregeln und beaufsichtigt Wohlverhaltenspflichten im Wertpapiergeschäft. Bei Abwicklungsfragen bestehen Schnittstellen zu europäischen und nationalen Abwicklungsstrukturen.

 

Relevanz

Die FMA sichert die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des österreichischen Finanzmarkts. Ihre Entscheidungen beeinflussen Geschäftsmodelle, Eigenmittelanforderungen, interne Kontrollen, Governance-Strukturen und Vertriebsprozesse beaufsichtigter Unternehmen. Für Marktteilnehmer ist die Behörde zentral, weil sie nationale Aufsichtspraxis mit europäischen Vorgaben verbindet. International ist sie in Aufsichtskollegien und europäischen Gremien vertreten. Für neue Geschäftsmodelle im Bereich digitaler Finanzdienstleistungen schafft sie über Auslegung, Bewilligung und laufende Kontrolle einen verbindlichen Rahmen.

 

Besonderheiten

Kennzeichnend ist das integrierte Aufsichtsmodell über mehrere Finanzsektoren hinweg. Die FMA ist organisatorisch von der Zentralbank getrennt, arbeitet jedoch eng mit ihr zusammen. Ein weiteres Merkmal ist die Kombination aus präventiver Aufsicht, Eingriffsbefugnissen, Verwaltungsstrafverfahren und Verbraucherinformation. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über Kostenbeiträge beaufsichtigter Unternehmen und ergänzt öffentliche Mittel.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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