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Central Counterparty (CCP)

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Definition des Begriffs

Eine Central Counterparty (CCP, deutsch: Zentrale Gegenpartei) ist eine Finanzmarktinfrastruktur-Organisation, die sich zwischen die ursprünglichen Vertragsparteien eines Finanzgeschäfts schiebt und dabei das Kontrahentenausfallrisiko übernimmt. Sie stellt Clearing- und Abwicklungsdienste für Geschäfte in Devisen, Wertpapieren, Optionen und Derivatkontrakten bereit. CCPs sind hochregulierte Institutionen, die sich auf das Management von Kontrahentenrisiken spezialisiert haben. Im Euroraum werden sie durch die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) und die CCP-Sanierungs- und -Abwicklungsverordnung (CCP RRR) reguliert. Die Aufsicht erfolgt durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden wie der BaFin und der Deutschen Bundesbank.

 

Funktionsweise und Aufgaben

Nach Abschluss eines Geschäfts zwischen zwei Vertragsparteien wird dieses an eine Clearingstelle übermittelt, die als CCP fungiert. Durch den Prozess der Novation tritt die CCP zwischen die ursprünglichen Handelspartner und wird zur rechtlichen Gegenpartei beider Seiten. Aus einem Geschäft zwischen Partei A und Partei B werden zwei Geschäfte: A-CCP und CCP-B. Kernaufgaben umfassen:

  • Netting von sich ausgleichenden Transaktionen zur Reduzierung von Abwicklungsrisiken
  • Forderung von Sicherheiten (Initial Margin und Variation Margin)
  • Unabhängige Bewertung von Geschäften und Sicherheiten
  • Überwachung der Kreditwürdigkeit der Mitgliedsfirmen
  • Bereitstellung eines Garantiefonds zur Abdeckung von Verlusten bei Ausfall eines Mitglieds
  • Risikomanagement durch tägliche oder häufigere Anpassung der Margin-Anforderungen

 

Regulatorischer Rahmen

CCPs unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen gemäß EMIR (Verordnung EU Nr. 648/2012) und nachfolgenden Überarbeitungen. Die Regulierung umfasst:

  • Organisatorische, geschäftliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen
  • Kapitalanforderungen und Liquiditätspuffer
  • Sanierungs- und Abwicklungsplanung gemäß CCP RRR
  • Clearing-Pflicht für standardisierte OTC-Derivate (G20-Mandat seit 2009)
  • Aufsicht durch ESMA bei systemrelevanten Drittstaaten-CCPs
  • Nationale Zulassung und Überwachung durch zuständige Behörden

Die ESMA entwickelt technische Standards (RTS, ITS) und Leitlinien zur Stärkung der Robustheit und Widerstandsfähigkeit von CCPs.

 

Relevanz

CCPs reduzieren systemische Risiken im Finanzsystem durch Zentralisierung und professionelles Management von Kontrahentenrisiken. Nach der Finanzkrise 2008 verpflichteten sich die G20-Staaten, standardisierte Derivate über CCPs zu clearen. Dies führte zu einer erheblichen Zunahme zentral geclearter Transaktionen, insbesondere bei Zins-Swaps und OTC-Derivaten. CCPs bieten größere Transparenz, geringere Abwicklungskosten und höhere Rechtssicherheit bei Ausfällen. Gleichzeitig konzentrieren sie Risiken, weshalb ihre Aufsicht und Widerstandsfähigkeit von höchster Bedeutung sind.

 

Besonderheiten

  • Mutualisierung von Kontrahentenrisiken unter den Clearing-Mitgliedern
  • Mehrstufiges Risiko-Wasserfall-Modell bei Mitgliederausfall
  • Verpflichtende Stresstests und Backtesting-Verfahren
  • Aufsichtskollegien (CCP Colleges) für grenzüberschreitende Koordination
  • Systemrelevanz erfordert Sanierungs- und Abwicklungsplanung
  • Beispiele: Eurex Clearing, LCH.Clearnet, European Commodity Clearing (ECC)

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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