Eine zentrale Gegenpartei (CCP) tritt zwischen Käufer und Verkäufer von Wertpapieren und wird sowohl Vertragspartner des Käufers als auch des Verkäufers. Zwischen Käufer und Verkäufer kommt kein Vertrag zustande, es ist sogar möglich, dass Käufer und Verkäufer sich nicht kennen. Der CCP soll den Clearingprozess vereinfachen und die Liefertransaktionen, die an den Zentralverwahrer weitergegeben werden, verringern. Insbesondere übernimmt der CCP das Gegenparteiausfallrisiko und macht den Handel so sicherer.
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