Definition des Begriffs
Die Market Abuse Regulation, abgekürzt MAR, ist die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie gilt seit dem 3. Juli 2016 und bildet den zentralen europäischen Rechtsrahmen gegen Insidergeschäfte, unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation. Die MAR ersetzte wesentliche Teile des früheren Marktmissbrauchsrechts und wird durch die Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen ergänzt. Ziel ist ein unionsweit einheitlicher Schutz der Marktintegrität, der Anlegervertrauen und die Funktionsfähigkeit von Finanzmärkten sichern soll.
Einordnung der Relevanz
Die MAR gehört zum Kernbestand der europäischen Kapitalmarktregulierung. Sie wirkt unmittelbar in den Mitgliedstaaten und knüpft an Handelsplätze, Emittenten, Finanzinstrumente und Marktteilnehmer an. Ihr Anwendungsbereich umfasst insbesondere Finanzinstrumente, die an einem geregelten Markt, einem multilateralen Handelssystem oder einem organisierten Handelssystem gehandelt werden oder dort zum Handel zugelassen sind. Auch Emissionszertifikate, bestimmte Derivate und auf Finanzinstrumente bezogene Handlungen können erfasst sein. Die Regelungen stehen in engem Zusammenhang mit MiFID II, Prospektrecht, Transparenzrecht und nationalen Sanktionsvorschriften.
Betroffene
Verpflichtet sind vor allem:
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Die MAR wird durch delegierte Rechtsakte, Durchführungsverordnungen, technische Standards und aufsichtliche Leitlinien konkretisiert. Nationale Behörden überwachen die Einhaltung und können Verwaltungsmaßnahmen, Bußgelder oder Veröffentlichungen von Sanktionen veranlassen. Ermittlungen können Handelsdaten, Kommunikationsaufzeichnungen, Insiderlisten, Ad-hoc-Mitteilungen und interne Entscheidungsunterlagen betreffen. Für die Praxis sind belastbare Prozesse zur Identifikation von Insiderinformationen, klare Zuständigkeiten, Schulungen und nachvollziehbare Freigabewege zentral. Besonders relevant sind Sperrfristen für Führungskräftegeschäfte, Vertraulichkeitsbereiche, Handelsüberwachung und die Abstimmung zwischen Rechtsabteilung, Compliance, Investor Relations und Geschäftsleitung.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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