Definition des Begriffs
CRSA steht für Credit Risk Standardized Approach, auf Deutsch Kreditrisiko-Standardansatz. Der Begriff bezeichnet ein aufsichtsrechtliches Verfahren zur Berechnung risikogewichteter Aktiva für Kreditrisiken. Institute ordnen Forderungen vorgegebenen Risikopositionsklassen zu und wenden regulatorisch festgelegte Risikogewichte an. Daraus ergeben sich Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken. In der Europäischen Union ist der Standardansatz in der Capital Requirements Regulation verankert, insbesondere in Teil 3 Titel II Kapitel 2. Er bildet den Gegenpol zu auf internen Ratings beruhenden Ansätzen, bei denen Institute bestimmte Risikoparameter nach aufsichtsrechtlicher Genehmigung selbst schätzen.
Vorkommen und Verwendung
CRSA wird von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierinstituten verwendet, wenn Kreditrisiken nicht nach einem internen Ratingansatz berechnet werden oder wenn einzelne Portfolios vom internen Ansatz ausgenommen sind. Das Verfahren kommt im Meldewesen, in der Kapitalplanung, in Stresstests und in der laufenden Risikosteuerung vor.
Kernbereiche sind:
Relevanz
CRSA ist für Institute relevant, weil er direkt bestimmt, wie viel hartes Kernkapital und Gesamtkapital für Kreditrisiken vorzuhalten ist. Ein höheres Risikogewicht erhöht die risikogewichteten Aktiva und kann Kapitalquoten belasten. Der Ansatz ist zugleich wichtig für Vergleichbarkeit, weil alle Anwender denselben regulatorischen Grundmechanismus nutzen. Durch Basel III und CRR III gewinnt CRSA zusätzlich an Bedeutung, da überarbeitete Standardansätze auch als Referenz für Output Floors dienen. Diese begrenzen, wie stark interne Modelle die Kapitalanforderungen gegenüber standardisierten Berechnungen senken können.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wichtige Rechtsgrundlagen sind die Capital Requirements Regulation, insbesondere Artikel 111 bis 141 zum Standardansatz für Kreditrisiken, sowie die ergänzenden Regelungen zur Kreditrisikominderung. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde konkretisiert die Anwendung über technische Standards, Leitlinien, Validierungsregeln und Meldeanforderungen. CRSA bleibt auch nach der Umsetzung finaler Basel III Reformen ein zentraler Bestandteil der europäischen Eigenmittelregulierung.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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