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Investmentgesetz (InvG)

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Definition des Begriffs

Das Investmentgesetz (InvG) war ein deutsches Bundesgesetz, das vom 1. Januar 2004 bis zum 22. Juli 2013 gültig war. Es bildete die aufsichtsrechtliche Grundlage für die Verwaltung und den Vertrieb von Investmentfonds in Deutschland. Das InvG entstand durch das Investmentmodernisierungsgesetz vom 15. Dezember 2003 und führte das bis dahin geltende Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) zusammen. Ziel war es, den Investmentstandort Deutschland zu modernisieren, international wettbewerbsfähig zu machen und gleichzeitig den Anlegerschutz zu stärken. Das InvG wurde am 22. Juli 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst.

 

Einordnung der Relevanz

Das InvG diente der Umsetzung europäischer Richtlinien zur Harmonisierung des Investmentwesens, insbesondere der OGAW-Richtlinie (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, Richtlinie 85/611/EWG) sowie deren Änderungsrichtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG. Es schuf erstmals einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für das deutsche Investmentgeschäft und stärkte die Position Deutschlands im europäischen Wettbewerb mit Finanzplätzen wie Luxemburg, Irland und Großbritannien. Das Gesetz erweiterte die Produktpalette erheblich, ermöglichte neue Fondsstrukturen und führte den Europäischen Pass für Verwaltungsgesellschaften ein, wodurch grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten erleichtert wurden.

 

Betroffene

Vom InvG waren alle in Deutschland tätigen Kapitalanlagegesellschaften betroffen, die Investmentvermögen wie Sondervermögen verwalteten. Ebenso fielen Investmentaktiengesellschaften, Depotbanken sowie ausländische Verwaltungsgesellschaften, die in Deutschland Fonds vertreiben wollten, unter den Anwendungsbereich. Die Aufsicht oblag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch Anleger waren indirekt betroffen, da das Gesetz ihre Rechte und Schutzmechanismen regelte.

 

Anforderungen und Pflichten

Das InvG enthielt umfassende Regelungen:

  • Zulassung und Aufsicht: Kapitalanlagegesellschaften benötigten eine Erlaubnis der BaFin, mussten ein Mindestkapital von 730.000 Euro vorweisen und unterlagen einer laufenden Aufsicht.
  • Produktvielfalt: Erstmals wurden neben klassischen Wertpapierfonds auch Geldmarktfonds, Immobilienfonds, Hedgefonds (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken) sowie Dachfonds zugelassen.
  • Transparenz und Anlegerschutz: Einführung eines vereinfachten Verkaufsprospekts, detaillierte Kostenangaben einschließlich Gesamtkostenquote, erweiterte Rechnungslegungspflichten und Jahresberichte.
  • Derivate und Risikomanagement: Einsatz von Derivaten zur Absicherung und Renditesteigerung unter Einhaltung definierter Risikolimits.
  • Europäischer Pass: Richtlinienkonforme Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften erhielten eine EU-weite Vertriebszulassung.
  • Meldepflichten: Regelmäßige elektronische Meldungen an die BaFin über Vermögensaufstellungen und Transaktionen.
  • Auslagerung: Möglichkeit zur Übertragung von Tätigkeiten wie Portfoliomanagement oder Fondsbuchhaltung auf Dritte.

 

Weitere Informationen

Das InvG wurde 2007 durch das Investmentänderungsgesetz (InvÄndG) novelliert und 2011 durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz angepasst. Mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 22. Juli 2013 wurde das InvG vollständig abgelöst. Das KAGB erweiterte den Regelungsumfang erheblich, indem es auch geschlossene Fonds und alternative Investmentfonds (AIF) erfasste und die europäische AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011/61/EU) umsetzte. Die Grundprinzipien des InvG, wie Anlegerschutz, Transparenz und aufsichtsrechtliche Kontrolle, wurden im KAGB fortgeführt und weiterentwickelt.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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