Definition des Begriffs
Der ORSA (Own Risk and Solvency Assessment, deutsch: Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung) ist ein von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen durchzuführendes Verfahren zur systematischen Beurteilung der eigenen Risikosituation und des Solvabilitätsbedarfs. Ziel ist es sicherzustellen, dass Institute über angemessene Strategien, Prozesse und Mechanismen verfügen, um Kapitalausstattung, Governance und Risikomanagement dauerhaft auf einem soliden Niveau zu halten.
Der ORSA ist in der Solvency-II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG), konkret in Artikel 45, sowie in ergänzenden Leitlinien der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) verankert. Er ergänzt die quantitativen Mindestkapitalanforderungen aus Säule 1 durch eine zukunftsorientierte, qualitative und institutsspezifische Beurteilung im Rahmen von Säule 2.
Vorkommen und Verwendung
Der ORSA wird im europäischen Versicherungssektor im Rahmen von Solvency II umgesetzt.
Das Verfahren wird in der Regel mindestens jährlich durchgeführt sowie ad hoc bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils. Es umfasst folgende Kernelemente:
Relevanz
Der ORSA ist ein zentrales Instrument der prospektiven Aufsicht und bestimmt maßgeblich die Geschäftssteuerung von Versicherungsunternehmen.
Der ORSA ist eng verknüpft mit Solvency II, MaRisk VA (für Versicherungen), DORA (IKT-Risiken) und zunehmend mit ESG-Risiken.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind Artikel 45 der Solvency-II-Richtlinie (2009/138/EG) sowie die EIOPA-Leitlinien zum ORSA (EIOPA-BoS-14/259).
Beteiligte Institutionen sind die BaFin und Deutsche Bundesbank in Deutschland sowie EIOPA auf europäischer Ebene.
Verknüpfte Regelwerke sind Solvency II, Delegierte Verordnung (EU) 2015/35, MaRisk VA und ESG-Risikomanagement-Vorgaben.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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