Feedback

Own Risk and Solvency Assessment (ORSA)

zur Glossar-Übersicht

 

Definition des Begriffs

Der ORSA (Own Risk and Solvency Assessment, deutsch: Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung) ist ein von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen durchzuführendes Verfahren zur systematischen Beurteilung der eigenen Risikosituation und des Solvabilitätsbedarfs. Ziel ist es sicherzustellen, dass Institute über angemessene Strategien, Prozesse und Mechanismen verfügen, um Kapitalausstattung, Governance und Risikomanagement dauerhaft auf einem soliden Niveau zu halten.

Der ORSA ist in der Solvency-II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG), konkret in Artikel 45, sowie in ergänzenden Leitlinien der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) verankert. Er ergänzt die quantitativen Mindestkapitalanforderungen aus Säule 1 durch eine zukunftsorientierte, qualitative und institutsspezifische Beurteilung im Rahmen von Säule 2.

Vorkommen und Verwendung

Der ORSA wird im europäischen Versicherungssektor im Rahmen von Solvency II umgesetzt.

  • Anwendungsbereich: Alle regulierten Erst- und Rückversicherungsunternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, Sterbekassen und Pensionskassen
  • Aufsicht: In Deutschland durch BaFin und Deutsche Bundesbank, auf EU-Ebene durch EIOPA koordiniert

Das Verfahren wird in der Regel mindestens jährlich durchgeführt sowie ad hoc bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils. Es umfasst folgende Kernelemente:

  1. Bewertung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs: Kapitalplanung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Risiken
  2. Kontinuierliche Einhaltung von Kapitalanforderungen: Prüfung der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen über den Planungszeitraum
  3. Abweichungsanalyse: Bewertung, ob das Risikoprofil von den Annahmen der Standardformel oder des internen Modells abweicht
  4. Integration in Unternehmenssteuerung: Verknüpfung mit Geschäftsstrategie, Kapitalplanung und Produktentwicklung

Relevanz

Der ORSA ist ein zentrales Instrument der prospektiven Aufsicht und bestimmt maßgeblich die Geschäftssteuerung von Versicherungsunternehmen.

  • Zukunftsorientierung: Im Gegensatz zu Säule 1 (quantitative Mindestanforderungen) ist der ORSA zukunftsgerichtet und berücksichtigt mittel- bis langfristige Entwicklungen
  • Governance-Anforderungen: Das Leitungs- und Aufsichtsorgan (AMSB) muss den ORSA-Prozess aktiv steuern, das Ergebnis prüfen und genehmigen
  • Aufsichtsmaßnahmen: Die Aufsichtsbehörde kann auf Basis des ORSA-Berichts zusätzliche Kapitalanforderungen, qualitative Auflagen oder Ausschüttungsbeschränkungen verhängen
  • Steuerungsinstrument: ORSA-Ergebnisse fließen in Kapitalmanagement, Geschäftsplanung, Produktentwicklung und Risikostrategie ein

Der ORSA ist eng verknüpft mit Solvency II, MaRisk VA (für Versicherungen), DORA (IKT-Risiken) und zunehmend mit ESG-Risiken.

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Synonym: Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
  • Verwandte Begriffe:
    • SREP (Supervisory Review and Evaluation Process, im Bankenbereich)
    • SCR (Solvency Capital Requirement, Solvabilitätskapitalanforderung)
    • MCR (Minimum Capital Requirement, Mindestkapitalanforderung)
    • AMSB (Administrative, Management or Supervisory Body, Leitungs- und Aufsichtsorgan)
    • Säule 2 (Qualitative Anforderungen unter Solvency II)

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen sind Artikel 45 der Solvency-II-Richtlinie (2009/138/EG) sowie die EIOPA-Leitlinien zum ORSA (EIOPA-BoS-14/259).

Beteiligte Institutionen sind die BaFin und Deutsche Bundesbank in Deutschland sowie EIOPA auf europäischer Ebene.

Verknüpfte Regelwerke sind Solvency II, Delegierte Verordnung (EU) 2015/35, MaRisk VA und ESG-Risikomanagement-Vorgaben.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen