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Funding Valuation Adjustment (FVA)

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Definition des Begriffs

FVA steht für Funding Valuation Adjustment, auf Deutsch Bewertungsanpassung für Finanzierungskosten. Der Begriff bezeichnet eine Bewertungsgröße für derivative Finanzinstrumente, bei der Refinanzierungseffekte aus unbesicherten oder teilweise besicherten Zahlungsströmen berücksichtigt werden. FVA erfasst, dass ein Marktteilnehmer zur Stellung von Sicherheiten, zur Finanzierung negativer Marktwerte oder zur Wiederanlage erhaltener Mittel eigene Finanzierungssätze benötigt. Die Anpassung ergänzt den beizulegenden Zeitwert und steht neben weiteren Bewertungsanpassungen wie Credit Valuation Adjustment und Debt Valuation Adjustment. FVA ist kein eigenständiger Rechtsakt, sondern ein Bewertungsverfahren in Derivatebewertung, Risikomanagement, Rechnungslegung und interner Preisstellung.

 

Vorkommen und Verwendung

FVA kommt vor allem bei Banken, Wertpapierfirmen, Treasury-Einheiten, Derivatehändlern und Unternehmen mit OTC-Derivateportfolios vor. Die Größe wird in Front-Office-Preisen, Bewertungsmodellen, Ergebnisanalysen, Modellvalidierungen und Risikoberichten verwendet. Die Berechnung erfolgt zu Bewertungsstichtagen und häufig täglich für Handels- und Steuerungszwecke. Kernbereiche sind:

  1. Ermittlung erwarteter Exposures über die Vertragslaufzeit.
  2. Abbildung von Besicherung, Nettingvereinbarungen, Margining und Collateral-Regeln.
  3. Ableitung relevanter Funding-Spreads und interner Refinanzierungskurven.
  4. Diskontierung erwarteter Finanzierungskosten oder Finanzierungsvorteile.
  5. Abstimmung mit CVA, DVA, Collateral Valuation Adjustment und bilanziellen Bewertungsgrundsätzen.

 

Relevanz

FVA ist relevant, weil Finanzierungskosten den wirtschaftlichen Wert und die Preisstellung von Derivaten beeinflussen können. Zwei ähnliche Geschäfte können unterschiedliche Werte haben, wenn Besicherung, Laufzeit, Gegenpartei oder Nettingstruktur voneinander abweichen. Für Finanzinstitute beeinflusst FVA die Profitabilität einzelner Transaktionen, die Steuerung knapper Liquidität und die Zuordnung von Funding-Kosten auf Geschäftsbereiche. Die Kennzahl ist modellabhängig, da Annahmen zu Exposures, Refinanzierungssätzen, Sicherheiten und Close-out-Verfahren erheblichen Einfluss haben. Deshalb sind Governance, unabhängige Preisverifikation und Modellvalidierung wesentlich.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

Ein Beispiel: Ein Institut schließt einen unbesicherten Zinsswap ab, der künftig negative Marktwerte verursachen kann. Zur Finanzierung werden interne Funding-Spreads angesetzt. Der Barwert dieser erwarteten Kosten wird als FVA berücksichtigt. Verwandte Begriffe sind:

  • CVA, Anpassung für das Ausfallrisiko der Gegenpartei.
  • DVA, Anpassung für das eigene Ausfallrisiko.
  • ColVA, Anpassung für Sicherheitenkosten und Sicherheitenverzinsung.
  • XVA, Sammelbegriff für Bewertungsanpassungen bei Derivaten.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen betreffen Bewertungsstandards, Marktdaten, Vertragsdokumentation und interne Kontrollen. Relevant sind Regelungen zur Fair-Value-Bewertung, Anforderungen an Bewertungsmodelle und die Offenlegung wesentlicher Annahmen. In der Praxis hängt die Behandlung von FVA vom Geschäftsmodell, der Bilanzierung, der Besicherungsstruktur und der internen Liquiditätssteuerung ab.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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