Definition des Begriffs
KMU bezeichnet kleine und mittlere Unternehmen. Der Begriff beschreibt keine einzelne Prüfung, sondern eine Größenkategorie für Unternehmen, die in Regulierung, Förderpolitik, Rechnungslegung und Finanzmarktaufsicht verwendet wird. In der europäischen Abgrenzung gelten Unternehmen als KMU, wenn sie weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen. Die Einordnung berücksichtigt außerdem, ob ein Unternehmen eigenständig ist oder mit anderen Unternehmen partner- beziehungsweise verbunden ist.
Vorkommen und Verwendung
KMU kommt in zahlreichen regulatorischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen vor. Die Einstufung wird von Unternehmen selbst, Banken, Förderinstituten, Behörden, Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsstellen genutzt. Sie dient dazu, Berichtspflichten, Beihilfen, Kreditprogramme, Offenlegungspflichten oder vereinfachte Anforderungen sachgerecht abzugrenzen.
Kernbereiche sind:
• Unternehmensgröße, gemessen an Beschäftigten, Umsatz und Bilanzsumme;
• Eigentums- und Kontrollverhältnisse, einschließlich Beteiligungen anderer Unternehmen;
• Förderfähigkeit, etwa bei Investitions-, Innovations- oder Digitalisierungsprogrammen;
• Erleichterungen, beispielsweise bei statistischen Meldungen oder bestimmten Offenlegungen.
Relevanz
Für Finanzmärkte ist die KMU-Einstufung relevant, weil sie Kreditvergabe, Verbriefungen, Förderfinanzierungen und Risikobewertungen beeinflusst. Banken nutzen die Kategorie bei der Kundensegmentierung, beim Rating und bei der Prüfung geeigneter Sicherheiten. Regulatorisch kann die KMU-Eigenschaft Auswirkungen auf Eigenmittelanforderungen, Meldewesen und die Behandlung von Forderungen gegenüber Unternehmen haben. Für die Kapitalmarktfinanzierung erleichtert eine klare Abgrenzung die Einordnung von Emittenten, Investoreninformationen und speziellen Wachstumssegmenten. Für Unternehmen selbst bestimmt die Einstufung häufig den Zugang zu Fördermitteln und die Intensität administrativer Pflichten.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
• SME, Small and Medium-sized Enterprises, englische Entsprechung von KMU;
• Kleinstunternehmen, Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und begrenztem Umsatz oder begrenzter Bilanzsumme;
• Mittelstand, wirtschaftspolitischer Begriff, der neben Größe auch Eigentümerprägung und Unternehmensführung erfassen kann;
• Unternehmensgrößenklasse, statistische Kategorie zur Vergleichbarkeit von Unternehmen.
Weitere Informationen
Wichtige Grundlagen sind die europäische KMU-Definition, nationale Förderregeln und branchenspezifische Vorgaben. Die europäische Systematik unterscheidet Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Für die Prüfung zählen regelmäßig die letzten festgestellten Jahresabschlüsse, die Beschäftigtenzahl in Jahresarbeitseinheiten sowie Umsatz und Bilanzsumme. Bei Beteiligungen werden Daten von Partnerunternehmen anteilig und Daten verbundener Unternehmen grundsätzlich vollständig einbezogen. Dadurch soll verhindert werden, dass größere Unternehmensgruppen allein durch rechtliche Aufteilung als KMU erscheinen. In Deutschland bestehen daneben handelsrechtliche Größenklassen für Kapitalgesellschaften, die ähnliche Kennzahlen nutzen, aber anderen Zwecken dienen.
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