Definition des Begriffs
Das Financial Stability Board (FSB, deutsch: Finanzstabilitätsrat) ist ein internationales Gremium, das die Stabilität des globalen Finanzsystems überwacht und Empfehlungen zur Stärkung der Finanzmarktarchitektur erarbeitet. Es wurde im April 2009 auf dem G20-Gipfel in London als Nachfolger des Financial Stability Forum (FSF) gegründet. Das FSB hat seinen Sitz in Basel, ist als gemeinnütziger Verein nach Schweizer Recht organisiert und wird von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) beherbergt und finanziert. Die Organisation besitzt keine vertragliche Grundlage, sondern arbeitet auf Basis einer unverbindlichen Absichtserklärung ihrer Mitglieder.
Aufgaben
Das FSB fördert die internationale Finanzstabilität durch die Koordinierung nationaler Finanzaufsichtsbehörden und internationaler Standardsetzer. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:
Zuständigkeiten
Das FSB ist in vier Bereichen tätig: Das Standing Committee on Assessment of Vulnerabilities (SCAV) identifiziert Risiken im Finanzsystem, das Standing Committee on Supervisory and Regulatory Cooperation (SRC) entwickelt regulatorische Antworten, das Standing Committee on Standards Implementation (SCSI) überwacht die Umsetzung vereinbarter Politiken. Die Plenarversammlung fungiert als alleiniges Entscheidungsgremium.
Zentrale Zuständigkeiten umfassen:
Relevanz
Das FSB wird als vierte Säule der globalen Wirtschaftsarchitektur neben IWF, Weltbank und Welthandelsorganisation bezeichnet. Seine 71 Mitgliedsinstitutionen umfassen Finanzministerien, Zentralbanken und Aufsichtsbehörden aus 25 Jurisdiktionen sowie 13 internationale Organisationen und Standardsetzer. Die G20-Staaten nutzen das FSB als zentrales Koordinierungsinstrument für die Reform des internationalen Finanzsystems nach der Finanzkrise 2008. Das FSB arbeitet eng mit dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) sowie der BIZ zusammen.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de.
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