Definition des Begriffs
Der Single Supervisory Mechanism, abgekürzt SSM, ist der einheitliche Aufsichtsmechanismus der europäischen Bankenunion. Er ordnet die Bankenaufsicht im Euroraum und in teilnehmenden Mitgliedstaaten mit enger Zusammenarbeit. Der SSM ist als Verfahren und institutioneller Rahmen ausgestaltet, in dem die Europäische Zentralbank und nationale zuständige Behörden zusammenwirken. Rechtliche Grundlage ist vor allem die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013, ergänzt durch die SSM-Rahmenverordnung (EU) Nr. 468/2014. Der Mechanismus nahm im November 2014 seine Aufsichtstätigkeit auf. Zweck ist eine einheitliche, wirksame und risikoorientierte Aufsicht über Kreditinstitute, damit Risiken früh erkannt und die Finanzstabilität geschützt werden.
Vorkommen und Verwendung
Der SSM gilt für Banken in den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie für Staaten, die eine enge Zusammenarbeit mit der EZB eingehen. Die EZB beaufsichtigt bedeutende Institute direkt. Weniger bedeutende Institute werden grundsätzlich von nationalen Behörden beaufsichtigt, wobei die EZB eine Überwachungs- und Koordinierungsrolle behält. Die Einstufung bedeutender Institute richtet sich unter anderem nach Größe, wirtschaftlicher Bedeutung, grenzüberschreitender Tätigkeit und direkter finanzieller Unterstützung aus europäischen Stabilitätsmechanismen.
Kernbereiche sind:
Relevanz
Der SSM ist für Institute relevant, weil er zentrale Aufsichtserwartungen harmonisiert und Entscheidungen auf europäischer Ebene bündelt. Er beeinflusst Kapitalplanung, Risikosteuerung, Datenqualität, Meldewesen, Geschäftsleiterprüfungen und interne Kontrollsysteme. Aufsichtliche Feststellungen können zu zusätzlichen Eigenmittelanforderungen, Liquiditätsmaßnahmen, Governance-Auflagen oder Beschränkungen einzelner Geschäftsaktivitäten führen. Der SSM ist eng mit dem Single Rulebook, dem Supervisory Review and Evaluation Process und der Arbeit des Single Resolution Mechanism verbunden.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wichtige Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013, insbesondere Artikel 4 und 6, sowie die SSM-Rahmenverordnung (EU) Nr. 468/2014. Ergänzend wirken CRR, CRD, technische Standards, Leitlinien und nationale Aufsichtsvorschriften. Der SSM arbeitet mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und Abwicklungsbehörden zusammen. Seine praktische Umsetzung erfolgt über Aufsichtsteams, Datenanalysen, Prüfungsprogramme, Beschlussverfahren und regelmäßige Kommunikation mit den beaufsichtigten Instituten.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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