Definition des Begriffs
SMA steht für Standardized Measurement Approach, deutsch standardisierter Messansatz. Er bezeichnet ein Verfahren zur Ermittlung der Eigenmittelanforderung für operationelle Risiken von Banken. Operationelle Risiken sind Verlustgefahren aus fehlerhaften Prozessen, Systemen, menschlichem Verhalten oder externen Ereignissen. Der Ansatz wurde im Basel-III-Rahmen als einheitliche Standardmethode ausgestaltet und ersetzte frühere Ansätze wie den Basisindikatoransatz und den fortgeschrittenen Messansatz. In der Europäischen Union ist er über die CRR nach ihrer Änderung durch CRR III in das bankaufsichtliche Eigenmittelregime eingebettet.
Vorkommen und Verwendung
Der SMA wird von Instituten zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva für operationelle Risiken verwendet. Aufsichtsbehörden prüfen die Anwendung im Rahmen der laufenden Bankenaufsicht, der Meldedaten und des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses. Die Methode arbeitet im Baseler Rahmen mit mehreren Bausteinen:
In der EU werden historische Verlustdaten für die Mindest-Eigenmittelanforderung harmonisiert nicht kapitalerhöhend oder kapitalsenkend berücksichtigt.
Relevanz
Der Ansatz erhöht die Vergleichbarkeit der Kapitalunterlegung für operationelle Risiken, weil Institute eine standardisierte Methodik anwenden. Zugleich bleiben Datenqualität, Governance und Ereignisabgrenzung relevant, weil sie Meldungen, Aufsichtsgespräche und interne Risikosteuerung beeinflussen. Für Banken wirkt sich der SMA unmittelbar auf Eigenmittelplanung, Risikoberichterstattung, Datenhaushalt und interne Kontrollen aus. Mängel in Verlustdatenerfassung, Governance oder Abgrenzung operationeller Verlustereignisse können zusätzliche Prüfbedarfe und Korrekturbedarfe auslösen. Verknüpfungen bestehen zum ICAAP, zum SREP und zum Meldewesen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wesentliche Grundlagen liegen im Basel-III-Rahmen für operationelle Risiken und im europäischen CRR-Regelwerk. Für die EU-Umsetzung sind insbesondere Teil Drei Titel III der CRR, Vorschriften zum Business Indicator und Vorgaben zur Verlustdatensammlung maßgeblich. Technische Durchführungs- und Regulierungsstandards konkretisieren Meldungen, Datenfelder und Berechnungsvorgaben. Nationale Aufsichtsbehörden und die EBA begleiten die Anwendung durch Auslegung, Prüfungen und Meldeanforderungen. Die praktische Umsetzung erfordert nachvollziehbare Datenherkunft, stabile Kontrollen und konsistente Zuordnung der Verlustereignisse.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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