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Incremental Risk Charge (IRC)

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Definition des Begriffs

Der Incremental Risk Charge (IRC, deutsch: zusätzliche Risikokapitalanforderung oder inkrementelle Risikokapitalanforderung) ist eine regulatorische Eigenkapitalanforderung für Kreditrisiken im Handelsbuch von Banken, die interne Modelle zur Berechnung von Marktrisiken verwenden. IRC ergänzt die Value-at-Risk-Methodik (VaR) um die Erfassung von Ausfallrisiken (Default Risk) und Bonitätsverschlechterungsrisiken (Migration Risk) bei nicht-verbrieften Kreditpositionen im Handelsbuch über einen Zeitraum von einem Jahr bei einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent. IRC wurde im Rahmen von Basel 2.5 im Juli 2009 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eingeführt und in der EU durch die Capital Requirements Directive III (CRD III) sowie die Capital Requirements Regulation (CRR) umgesetzt. Der IRC ist Bestandteil des Internal Models Approach (IMA) für Marktrisiken.

 

Hintergrund und Zielsetzung

IRC wurde als Reaktion auf die Finanzkrise 2007 bis 2008 entwickelt, bei der zahlreiche Banken erhebliche Verluste im Handelsbuch erlitten, die nicht durch die bestehende VaR-Methodik mit einem 99-Prozent-Konfidenzniveau über zehn Tage erfasst wurden. Diese Verluste resultierten nicht primär aus tatsächlichen Ausfällen, sondern aus Bonitätsverschlechterungen (Credit Migration), Ausweitung von Credit Spreads und Liquiditätsverlusten bei kreditbezogenen Produkten. Die bestehende VaR-Methodik erwies sich als unzureichend, da sie Liquiditätsunterschiede der Handelsbuchpositionen ignorierte und auf kurzen Haltedauern basierte. IRC sollte diese Schwachstellen adressieren, indem es einen längeren Kapitalhorizont (ein Jahr) und ein höheres Konfidenzniveau (99,9 Prozent) vorsieht sowie explizit Liquiditätshorizonte einzelner Positionen berücksichtigt.

 

Anwendungsbereich und Methodik

IRC gilt für alle nicht-verbrieften Kreditprodukte im Handelsbuch, die dem spezifischen Zinsrisiko unterliegen, ausgenommen sind Verbriefungspositionen und bestimmte n-th-to-default Credit Derivatives. Banken müssen eigene IRC-Modelle entwickeln, die Default- und Migrationsrisiken simulieren. Die Modelle müssen die Abhängigkeit zwischen Ausfällen und Migrationen verschiedener Emittenten sowie die Auswirkungen von Ratingänderungen auf Marktpreise abbilden. Liquiditätshorizonte müssen positionsspezifisch bestimmt werden, wobei ein Mindestliquiditätshorizont von drei Monaten gilt. Die European Banking Authority (EBA) veröffentlichte 2013 Guidelines zur Harmonisierung der IRC‑Modellierung und -Validierung.

 

Aktuelle Entwicklung und Ablösung durch DRC

Im Rahmen der Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) wird IRC durch den Default Risk Charge (DRC) ersetzt. FRTB trennt Migrationsrisiko und Spread-Risiko in den Credit Spread Risk Expected Shortfall (CSR ES) aus, während DRC ausschließlich Ausfallrisiken erfasst. Diese Neustrukturierung verändert Risikoattribution, Diversifikationsanerkennung und Hedging-Behandlung grundlegend. In verschiedenen Jurisdiktionen erfolgt die Umsetzung unterschiedlich, wobei die EU und das Vereinigte Königreich FRTB implementieren, während andere Regionen teilweise IRC beibehalten.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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