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Non Performing Loans (NPL)

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Definition des Begriffs

Non-Performing Loans (NPL) bezeichnen notleidende Kredite, bei denen der Schuldner seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht mehr nachkommen kann. Gemäß der europäischen Regulierung gilt ein Kredit als notleidend, wenn der Schuldner mit seinen Zahlungen mehr als 90 Tage in Verzug ist oder wenn es als unwahrscheinlich gilt, dass er seinen Verpflichtungen ohne Verwertung von Sicherheiten nachkommen kann. Die einheitliche Definition wurde durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in den Implementing Technical Standards (ITS) zu Forbearance und Non-Performing Exposures aus dem Jahr 2013 festgelegt und in den Guidelines on Management of Non-Performing and Forborne Exposures von 2018 weiter präzisiert.

NPL umfassen sowohl Kredite und Schuldverschreibungen in der Bilanz als auch bestimmte außerbilanzielle Positionen. Ausgenommen sind Positionen, die zu Handelszwecken gehalten werden. Neben notleidenden Krediten existiert auch die Kategorie der Forbearance-Kredite, bei denen dem Schuldner aufgrund finanzieller Schwierigkeiten Zugeständnisse gewährt wurden. Diese können sowohl im notleidenden als auch im performenden Portfolio auftreten.

Vorkommen und Verwendung

Der Begriff NPL ist im gesamten europäischen Bankensektor verankert und dient als zentrale Kennzahl zur Beurteilung der Kreditqualität von Finanzinstituten. NPL-Quoten, also der Anteil notleidender Kredite am Gesamtkreditportfolio, werden regelmäßig von Aufsichtsbehörden erhoben und veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen finden sich in:

  • Capital Requirements Regulation (CRR), insbesondere Artikel 178 sowie Artikel 47a und 47c zur NPL-Backstop-Regelung
  • EBA-Leitlinien zum Management notleidender und gestundeter Kredite, EBA/GL/2018/06, in Kraft seit 31. Dezember 2019
  • EBA Implementing Technical Standards on Supervisory Reporting zu NPE und Forbearance
  • EZB Guidance to banks on Non-Performing Loans von März 2017 einschließlich Addendum zum Provisioning Backstop

Die NPL-Backstop-Regelung schreibt vor, dass Banken für neu vergebene notleidende Kredite nach definierten Fristen Mindestabdeckungen durch Risikovorsorge oder Abschreibungen bilden müssen. Für unbesicherte NPL gilt eine Frist von zwei Jahren, für besicherte NPL sieben Jahre.

Relevanz

NPL sind ein zentraler Indikator für die Stabilität von Kreditinstituten und des Finanzsystems. Hohe NPL-Quoten belasten die Profitabilität, binden Kapital und erhöhen das Kreditrisiko. Sie sind zudem ein wesentlicher Bestandteil im Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) und in der Bewertung der Geschäftsmodelle durch die Aufsicht. Die EZB und nationale Aufsichtsbehörden überwachen NPL-Bestände kontinuierlich und fordern Institute mit erhöhten NPL-Quoten zur Erstellung von NPL-Reduktionsstrategien auf.

Beispiel und verwandte Begriffe

  • NPE, Non-Performing Exposures, umfassenderer Begriff für alle notleidenden Forderungen
  • Forbearance, Zugeständnisse an Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten
  • NPL-Quote, Verhältnis von NPL zum Gesamtkreditvolumen
  • Provisioning Backstop, regulatorische Mindestabdeckung für NPL
  • Workout, Sanierung notleidender Kreditengagements

     

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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