Definition des Begriffs
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist das zentrale Bundesgesetz für das Handelsrecht in Deutschland und bildet zugleich den deutschen Rechnungslegungsstandard. Es wurde am 10. Mai 1897 verkündet und trat am 1. Januar 1900 gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft. Das HGB enthält handelsrechtliche Vorschriften für Kaufleute sowie spezielle Regelungen für Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Genossenschaften. Es regelt neben dem allgemeinen Handelsrecht auch das Gesellschaftsrecht für Personengesellschaften, das Bilanzrecht sowie das Seehandelsrecht.
Einordnung der Relevanz
Das HGB ist für die Finanzmarktregulierung von zentraler Bedeutung, da es die Grundlage für die Rechnungslegung aller Kaufleute in Deutschland bildet. Für Kreditinstitute enthält es besondere Vorschriften zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, Lageberichten und Konzernabschlüssen. Die §§ 340 ff. HGB regeln spezifisch die Rechnungslegung der Kreditinstitute, die §§ 341 ff. HGB jene der Versicherungsunternehmen. Das HGB steht neben internationalen Standards wie IFRS und wird durch zahlreiche EU-Richtlinien beeinflusst, insbesondere durch Bilanzrichtlinien und das Transparenzgebot.
Betroffene
Von den HGB-Vorschriften betroffen sind:
Aufbau und wesentliche Inhalte
Das HGB gliedert sich in fünf Bücher:
Erstes Buch: Handelsstand – Regelungen zu Kaufleuten, Handelsregister, Firma, Prokura und Handlungsvollmacht
Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft – Vorschriften zu OHG, KG und stiller Gesellschaft
Drittes Buch: Handelsbücher – Kernstück der Rechnungslegung mit allgemeinen Vorschriften für alle Kaufleute sowie ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (§§ 340 ff. für Kreditinstitute, §§ 341 ff. für Versicherungen)
Viertes Buch: Handelsgeschäfte – Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft, Lagergeschäft
Fünftes Buch: Seehandel – Seehandelsrecht
Verhältnis zu anderen Regelwerken
Das HGB wirkt subsidiär zum BGB, das heißt, es geht als spezielleres Recht dem allgemeinen Zivilrecht vor. Im Verhältnis zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) verfolgt das HGB andere Zielsetzungen: Während das HGB primär dem Gläubigerschutz und der Ausschüttungsbemessung dient, fokussieren IFRS auf die Information von Investoren. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen, während der Einzelabschluss weiterhin nach HGB erfolgt. Für Kreditinstitute gelten neben dem HGB auch die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV).
Aktuelle Entwicklungen
Das HGB wurde durch zahlreiche Reformen modernisiert, zuletzt durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) 2015 und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 2009. Diese Änderungen zielten auf Deregulierung, Kostensenkung und Annäherung an internationale Standards ab. Die letzte Änderung erfolgte durch Gesetz vom 4. Februar 2026. Zunehmend fließen auch EU-Vorgaben zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und Corporate Governance in das HGB ein.
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