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Handelsgesetzbuch (HGB)

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Definition des Begriffs

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist das zentrale Bundesgesetz für das Handelsrecht in Deutschland und bildet zugleich den deutschen Rechnungslegungsstandard. Es wurde am 10. Mai 1897 verkündet und trat am 1. Januar 1900 gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft. Das HGB enthält handelsrechtliche Vorschriften für Kaufleute sowie spezielle Regelungen für Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Genossenschaften. Es regelt neben dem allgemeinen Handelsrecht auch das Gesellschaftsrecht für Personengesellschaften, das Bilanzrecht sowie das Seehandelsrecht.

 

Einordnung der Relevanz

Das HGB ist für die Finanzmarktregulierung von zentraler Bedeutung, da es die Grundlage für die Rechnungslegung aller Kaufleute in Deutschland bildet. Für Kreditinstitute enthält es besondere Vorschriften zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, Lageberichten und Konzernabschlüssen. Die §§ 340 ff. HGB regeln spezifisch die Rechnungslegung der Kreditinstitute, die §§ 341 ff. HGB jene der Versicherungsunternehmen. Das HGB steht neben internationalen Standards wie IFRS und wird durch zahlreiche EU-Richtlinien beeinflusst, insbesondere durch Bilanzrichtlinien und das Transparenzgebot.

 

Betroffene

Von den HGB-Vorschriften betroffen sind:

  • Alle Kaufleute im Sinne des § 1 HGB
  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
  • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, stille Gesellschaft)
  • Kreditinstitute gemäß § 340 ff. HGB
  • Versicherungsunternehmen gemäß § 341 ff. HGB
  • Genossenschaften
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als Jahresabschlussprüfer

 

Aufbau und wesentliche Inhalte

Das HGB gliedert sich in fünf Bücher:

Erstes Buch: Handelsstand – Regelungen zu Kaufleuten, Handelsregister, Firma, Prokura und Handlungsvollmacht

Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft – Vorschriften zu OHG, KG und stiller Gesellschaft

Drittes Buch: Handelsbücher – Kernstück der Rechnungslegung mit allgemeinen Vorschriften für alle Kaufleute sowie ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (§§ 340 ff. für Kreditinstitute, §§ 341 ff. für Versicherungen)

Viertes Buch: Handelsgeschäfte – Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft, Lagergeschäft

Fünftes Buch: Seehandel – Seehandelsrecht

 

Verhältnis zu anderen Regelwerken

Das HGB wirkt subsidiär zum BGB, das heißt, es geht als spezielleres Recht dem allgemeinen Zivilrecht vor. Im Verhältnis zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) verfolgt das HGB andere Zielsetzungen: Während das HGB primär dem Gläubigerschutz und der Ausschüttungsbemessung dient, fokussieren IFRS auf die Information von Investoren. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen, während der Einzelabschluss weiterhin nach HGB erfolgt. Für Kreditinstitute gelten neben dem HGB auch die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV).

 

Aktuelle Entwicklungen

Das HGB wurde durch zahlreiche Reformen modernisiert, zuletzt durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) 2015 und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 2009. Diese Änderungen zielten auf Deregulierung, Kostensenkung und Annäherung an internationale Standards ab. Die letzte Änderung erfolgte durch Gesetz vom 4. Februar 2026. Zunehmend fließen auch EU-Vorgaben zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und Corporate Governance in das HGB ein.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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