Feedback

Bilateral Investment Treaty (BIT)

zur Glossar-Übersicht

 

Definition des Begriffs

BIT steht für Bilateral Investment Treaty, deutsch bilaterales Investitionsschutzabkommen. Der Begriff bezeichnet einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei Staaten, der grenzüberschreitende Investitionen fördern und schützen soll. Ein BIT ist ein Rechtsakt des internationalen Investitionsrechts und wird durch Ratifikation oder ein vergleichbares innerstaatliches Verfahren verbindlich. Typische Ziele sind Investitionssicherheit, Schutz vor diskriminierender Behandlung und rechtliche Vorhersehbarkeit im Gaststaat. Inhaltlich regeln BITs Standards für ausländische Investoren und deren Vermögenswerte, etwa Beteiligungen, Forderungen, Konzessionen oder langfristige Projekte. Ältere Abkommen enthalten häufig automatische Verlängerungen und Nachwirkungsklauseln, durch die Schutzrechte nach Kündigung fortgelten können.

 

Einordnung der Relevanz

BITs ergänzen nationales Investitionsrecht und Handelsabkommen. Sie stehen im Zusammenhang mit Investitionskapiteln in Freihandelsabkommen, internationalen Schiedsregeln und staatlichen Genehmigungsregimen. Für Finanzmarktakteure sind BITs relevant, wenn Beteiligungen, Anleihen, Projektfinanzierungen oder Infrastrukturinvestitionen als geschützte Investitionen gelten. Im europäischen Kontext wird der Abschluss neuer Investitionsschutzabkommen durch Kompetenzregeln der Europäischen Union und unionsrechtliche Vorgaben beeinflusst. Sie können auch bei der Bewertung politischer Risiken, der Strukturierung von Sicherheiten und der rechtlichen Due Diligence berücksichtigt werden.

 

Betroffene

Betroffen sind vor allem Vertragsstaaten, Investoren aus diesen Staaten und staatliche Stellen des Gaststaats. Dazu zählen Ministerien, Aufsichtsbehörden, Gerichte und öffentliche Unternehmen, soweit ihr Verhalten dem Staat zugerechnet wird. Begünstigt sein können natürliche Personen, Unternehmen, Fonds oder Zweckgesellschaften, sofern das jeweilige Abkommen sie als Investor erfasst.

 

Anforderungen und Pflichten

Zentrale Regelungsbereiche sind:

  1. Schutzstandards
    • gerechte und billige Behandlung, vollständiger Schutz, Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung.
  2. Enteignungsschutz
    • Schutz vor direkter oder indirekter Enteignung ohne öffentliche Grundlage, Verfahren und Entschädigung.
  3. Kapitaltransfer
    • Regeln für freie Übertragung von Erträgen, Verkaufserlösen, Zinsen, Dividenden und Entschädigungen.
  4. Streitbeilegung
    • Verfahren zwischen Staaten sowie Investor Staat Schiedsverfahren, abhängig vom Vertragstext.
  5. Transparenz und Ausnahmen
    • Regelungen zu Steuern, öffentlicher Ordnung, Finanzstabilität, Sanktionen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen.

 

Weitere Informationen

Moderne BITs enthalten präzisere Definitionen von Investition und Investor, Ausnahmen für Regulierung im öffentlichen Interesse und detailliertere Verfahrensregeln. Streitigkeiten werden häufig nach ICSID-Regeln oder UNCITRAL-Regeln geführt, sofern das Abkommen dies vorsieht. Innerhalb der Europäischen Union sind bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten weitgehend beendet, während Abkommen mit Drittstaaten weiterhin besondere Bedeutung für internationale Investitionsplanung und Risikoanalyse haben.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen