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Systemically Important Payment Systems (SIPS)

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Definition des Begriffs

Systemically Important Payment Systems, deutsch systemrelevante Zahlungssysteme, bezeichnet Zahlungsverkehrssysteme, deren Ausfall oder Störung erhebliche Auswirkungen auf Finanzstabilität, Geldmärkte, Banken, Unternehmen und öffentliche Stellen haben kann. Ein SIPS ist kein einzelnes Institut, sondern eine Finanzmarktinfrastruktur für die Übertragung, Verrechnung und Abwicklung von Zahlungen. Im Euroraum werden systemrelevante Zahlungssysteme durch das Eurosystem überwacht. Die rechtliche Verankerung ergibt sich insbesondere aus der Verordnung (EU) 2025/1355 der Europäischen Zentralbank über Aufsichtsanforderungen an systemrelevante Zahlungssysteme. Sie löste die frühere Verordnung (EU) Nr. 795/2014 ab und regelt Identifizierung, Pflichten und Überwachung von SIPS-Betreibern.

 

Vorkommen und Verwendung

SIPS kommen bei Großbetragszahlungssystemen und bei Massenzahlungssystemen mit systemischer Bedeutung vor. Betreiber sind für Organisation, Risikomanagement, Betriebsfähigkeit und regelkonforme Durchführung verantwortlich. Die Überwachung erfolgt durch Zentralbanken des Eurosystems, abhängig von Zuständigkeit und Sitz des Systems. Bewertungen erfolgen laufend und anlassbezogen, etwa bei technischen Änderungen, Störungen, erhöhtem Transaktionsvolumen oder neuen Risiken.

Kernbereiche sind:

  • Governance und klare Verantwortlichkeiten
  • rechtliche Belastbarkeit der Systemregeln und Teilnehmerbeziehungen
  • Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Sicherheitenmanagement
  • operationelle Resilienz, Cyberrisiken und Notfallverfahren
  • Zugangskriterien, Transparenz, Effizienz und Teilnehmerschutz
  • Endgültigkeit der Abwicklung und geordnete Ausfallverfahren

 

Relevanz

SIPS sind für Finanzmärkte zentral, weil Zahlungen zwischen Banken, Zentralbanken, Finanzmarktinfrastrukturen, Unternehmen und öffentlichen Haushalten zuverlässig abgewickelt werden müssen. Störungen können Liquiditätsengpässe, verspätete Wertpapierabwicklungen, Vertrauensverluste und Ansteckungseffekte auslösen. Aufsichtliche Anforderungen zielen deshalb auf Sicherheit, Effizienz und Kontinuität. Für Betreiber entstehen umfangreiche Dokumentations-, Steuerungs- und Meldepflichten. Für Teilnehmer sind stabile Regeln, verfügbare Liquidität und belastbare Schnittstellen entscheidend. Die Einstufung als SIPS kann zusätzliche Prüfungen, Maßnahmen, Berichtspflichten und technische Anpassungen auslösen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • T2: zentraler Dienst des Eurosystems für Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld
  • EURO1: privat betriebenes Großbetragszahlungssystem für Euro-Zahlungen
  • STEP2-T: paneuropäisches Massenzahlungssystem für Überweisungen und Lastschriften
  • PFMI: Internationale Grundsätze für Finanzmarktinfrastrukturen
  • Oversight: Zentralbanküberwachung von Zahlungs- und Abwicklungssystemen

 

Weitere Informationen

Weitere Bezugspunkte sind die Finalitätsrichtlinie, die Verordnung zu Zentralverwahrern, TARGET-Regelwerke, nationale Zentralbankvorgaben und internationale Standards des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen sowie der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden. SIPS-Betreiber müssen über robuste Verfahren für Risikoidentifikation, Störungsmanagement, Informationssicherheit, Teilnehmerausfälle und Wiederanlauf verfügen. Wesentliche Änderungen am System, Governance-Strukturen oder ein Risikoprofil können eine erneute aufsichtliche Bewertung erforderlich machen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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