Feedback

Bundesbankgesetz (BBankG)

zur Glossar-Übersicht

 

Definition des Begriffs

Das BBankG ist die Abkürzung für das Gesetz über die Deutsche Bundesbank, häufig Bundesbankgesetz genannt. Es wurde am 26. Juli 1957 erlassen und trat am 1. August 1957 in Kraft. Die aktuelle Systematik beruht auf der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1992 und späteren Änderungen. Das Gesetz regelt Rechtsform, Sitz, Kapital, Organe, Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Bundesbank. Seit der europäischen Währungsunion ordnet es die Bundesbank als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland in das Europäische System der Zentralbanken ein. Kerninhalt ist die institutionelle und funktionale Ausgestaltung der deutschen Zentralbank im nationalen und europäischen Geld- und Finanzsystem.

 

Einordnung der Relevanz

Das BBankG bildet die nationale Rechtsgrundlage für die Stellung der Deutschen Bundesbank. Es ergänzt den unionsrechtlichen Rahmen des Eurosystems, insbesondere die Vorgaben zu Preisstabilität, geldpolitischer Unabhängigkeit und Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken. Das Gesetz ist relevant für Geldpolitik, Zahlungsverkehr, Bankenaufsicht, Bargeldversorgung und Finanzstabilität. Es verbindet nationale Verwaltungsstrukturen mit Aufgaben, die seit Einführung des Euro überwiegend im europäischen Zentralbankverbund wahrgenommen werden.

 

Betroffene

Unmittelbar betroffen ist die Deutsche Bundesbank mit ihren Organen, insbesondere Vorstand und Hauptverwaltungen. Praktische Bedeutung hat das Gesetz außerdem für Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister, öffentliche Stellen, Bargeldakteure und Marktteilnehmer, die mit der Bundesbank in Zahlungsverkehr, Refinanzierung, Statistik, Aufsicht oder Bargeldbearbeitung verbunden sind.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Institutionelle Ordnung

    • Festlegung der Bundesbank als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts.
    • Bestimmung des Sitzes in Frankfurt am Main und Regelung von Grundkapital und Organstruktur.
    • Vorgaben zur Leitung durch den Vorstand und zur regionalen Struktur.
  2. Aufgabenbereich

    • Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken.
    • Sorge für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland.
    • Mitwirkung an der Bankenaufsicht und Erhebung geld- und finanzstatistischer Daten.
  3. Bargeld und Zahlungsverkehr

    • Regelungen zu Euro-Banknoten, Münzen, Ersatzleistungen und Falschgeldbehandlung.
    • Befugnisse im Zusammenhang mit Zahlungsverkehrssystemen und Kontoführung.

 

Weitere Informationen

Das BBankG steht in engem Zusammenhang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sowie dem Kreditwesengesetz. Die Deutsche Bundesbank unterstützt die allgemeine Wirtschaftspolitik, soweit dies mit den Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken vereinbar ist. Ihre Unabhängigkeit und die Einbindung in das Eurosystem prägen die heutige Auslegung des Gesetzes.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen