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Sonderziehungsrechte (SZR)

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Definition des Begriffs

Sonderziehungsrechte (SZR, englisch „Special Drawing Rights“, SDR) sind eine vom Internationalen Währungsfonds (IWF) 1969 geschaffene internationale Reservewährung und Rechnungseinheit. SZR stellen ein Reserveguthaben dar, das den IWF-Mitgliedstaaten zur Verfügung steht und als Ergänzung zu den traditionellen Währungsreserven wie Gold, US-Dollar und anderen konvertierbaren Währungen dient. Der Begriff „Ziehungsrecht" leitet sich aus der IWF-Terminologie ab, wonach Mitgliedstaaten beim IWF Fremdwährung gegen die eigene Währung „ziehen", also anfordern können.

SZR werden nicht am Devisenmarkt gehandelt und sind keine eigenständige Währung im klassischen Sinne. Sie existieren ausschließlich als Buchgeld auf Konten des IWF und dienen als Anspruch auf frei verwendbare Währungen der IWF‑Mitgliedstaaten. Der ISO-4217-Code lautet XDR. Die erste Zuteilung erfolgte 1970, nachdem die zunehmende internationale Liquiditätsnachfrage die Goldförderung überstieg und das auf US-Dollar und Pfund Sterling basierende Bretton-Woods-System unter Druck geriet.

 

Funktionsweise

Der Wert eines SZR wird täglich vom IWF auf Basis eines Währungskorbs ermittelt, der derzeit fünf bedeutende Weltwährungen umfasst: US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und britisches Pfund Sterling. Die Gewichtung der Währungen richtet sich nach deren Bedeutung im internationalen Handel und als Reservewährung. Alle fünf Jahre wird die Zusammensetzung des Korbs überprüft und gegebenenfalls angepasst.

SZR werden den Mitgliedstaaten vom IWF entsprechend ihrer IWF-Quoten zugeteilt. Ein Mitgliedstaat mit Finanzbedarf kann SZR nutzen, um gegen diese konvertierbare Währung von anderen Mitgliedstaaten zu erhalten. Staaten mit starker Zahlungsbilanz sind verpflichtet, bis zum Zweifachen ihrer eigenen SZR-Zuteilung SZR gegen eigene Währung zu akzeptieren. Auf diese Weise sind SZR zwar nicht durch Gold gedeckt, aber durch die Währungen mehrerer Staaten abgesichert.

 

Verwendungsbereiche

SZR können ausschließlich von Zentralbanken der IWF-Mitgliedstaaten, dem IWF selbst und bestimmten internationalen Organisationen wie der Weltbank, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) oder der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden. Privatpersonen und Geschäftsbanken sind vom Halten von SZR ausgeschlossen.

Neben der Funktion als Währungsreserve werden SZR als Recheneinheit in zahlreichen internationalen Übereinkommen verwendet, unter anderem:

  • Haftungsgrenzen in der Luftfahrt (Montrealer Übereinkommen)
  • Haftungsregelungen in der Schifffahrt
  • Internationale Landfrachtverträge (CMR-Übereinkommen)
  • Berechnung von Durchfahrtsgebühren für den Suezkanal
  • Abrechnungen im internationalen Postverkehr (Weltpostvertrag)

 

Bewertung und Bedeutung

Seit der Einführung 1970 wurden insgesamt mehrere Zuteilungsrunden durchgeführt, zuletzt 2021 als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. Dennoch machen SZR nur einen geringen Anteil an den weltweiten Währungsreserven aus, derzeit rund zwei bis drei Prozent. Ihre praktische Bedeutung als Reservewährung bleibt daher begrenzt.

Die geringe Bedeutung resultiert aus der restriktiven Zuteilungspolitik des IWF, die eine Zustimmung von 85 Prozent der Stimmrechte erfordert. Industrieländer befürchten inflationäre Effekte durch großzügige SZR-Schöpfung, während Entwicklungsländer eine Ausweitung der SZR-Zuteilungen fordern, um Zugang zu Liquidität ohne strikte Auflagen zu erhalten.

Deutschland hält über die Deutsche Bundesbank SZR im Wert von rund 14 Milliarden Euro, was etwa sechs Prozent der deutschen Währungsreserven entspricht (Stand 2020). Österreich hält SZR im Umfang von acht Prozent seiner Reserven, die Schweiz etwa 0,5 Prozent.

 

Besonderheiten

  • Keine Währung im eigenen Sinne, sondern Reserveguthaben und Rechnungseinheit
  • Ausschließlich für Zentralbanken und internationale Organisationen verfügbar
  • Bewertung erfolgt täglich durch den IWF auf Basis eines Währungskorbs
  • Keine Marktpreisbildung durch Angebot und Nachfrage
  • Zuteilung erfordert Zustimmung von 85 Prozent der IWF-Stimmrechte
  • Verwendung als Rechnungseinheit in internationalen Haftungsabkommen

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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