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Payment Services Directive (PSD)

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Definition des Begriffs

Die Payment Services Directive (PSD), offiziell Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007, ist die erste EU-Zahlungsdiensterichtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Sie schuf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen innerhalb der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 25. Dezember 2007 in Kraft und musste bis zum 1. November 2009 von allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Am 13. Januar 2018 wurde sie durch die überarbeitete Richtlinie PSD2 (Richtlinie (EU) 2015/2366) abgelöst.

 

Einordnung der Relevanz

Die PSD war ein Meilenstein zur Schaffung eines integrierten europäischen Zahlungsverkehrsmarkts. Sie bildete die rechtliche Grundlage für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) und ergänzte die selbstregulatorischen Initiativen des European Payments Council. Die Richtlinie zielte darauf ab, den Wettbewerb zu stärken, indem Zahlungsverkehrsmärkte auch für Nichtbanken geöffnet wurden, und sollte grenzüberschreitende Zahlungen ebenso einfach, effizient und sicher gestalten wie nationale Zahlungen. Sie harmonisierte Verbraucherschutzrechte sowie Rechte und Pflichten für Zahlungsdiensteanbieter europaweit.

 

Betroffene

Von der PSD waren alle Zahlungsdiensteanbieter in der EU und im EWR betroffen:

  • Kreditinstitute (Banken)
  • E-Geld-Institute (EMI), geschaffen durch die E-Geld-Richtlinie 2000
  • Zahlungsinstitute (PI), eine durch die PSD neu geschaffene Kategorie mit eigenem Aufsichtsregime
  • Bestimmte Behörden (z. B. Zentralbanken, staatliche Stellen)

Zahlungsinstitute konnten in jedem EU-Land eine Zulassung beantragen und ihre Dienstleistungen über Passporting-Rechte in anderen Mitgliedstaaten anbieten.

 

Anforderungen und Pflichten

Marktregeln (Aufsichtsrecht):

  • Zulassungsvoraussetzungen für Zahlungsinstitute, Eigenkapital- und Risikomanagementanforderungen
  • Passporting-Rechte für autorisierte Zahlungsinstitute
  • Bestimmung zuständiger Aufsichtsbehörden in jedem Mitgliedstaat

Geschäftspraktiken (Zivilrecht):

  • Transparenzpflichten: Information über Gebühren, Wechselkurse, Transaktionsreferenzen, maximale Ausführungsfristen
  • Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Nutzern
  • Regelungen zu Autorisierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen
  • Haftung bei unbefugter Nutzung von Zahlungsinstrumenten
  • Erstattungsrechte bei Zahlungen, insbesondere Lastschriften
  • Wertstellung von Zahlungen
  • Rechte von Verbrauchern: schnellere Zahlungen (maximal nächster Tag ab 1. Januar 2012), klare Informationen

 

Weitere Informationen

In Deutschland erfolgte die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Aspekte durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die zivilrechtlichen Vorschriften wurden in das BGB (§§ 675c bis 676c) und das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) integriert. Die PSD wurde 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 und 2012 durch die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 aktualisiert, bevor sie vollständig durch PSD2 ersetzt wurde.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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