Definition des Begriffs
APP steht für Asset Purchase Programme, deutsch Programm zum Ankauf von Vermögenswerten. Es bezeichnet ein geldpolitisches Ankaufprogramm des Eurosystems, das von der Europäischen Zentralbank beschlossen und von den nationalen Zentralbanken des Euroraums umgesetzt wurde. Das Programm wurde 2015 als unkonventionelles geldpolitisches Instrument eingeführt. Ziel war es, die Transmission der Geldpolitik zu stärken, günstige Finanzierungsbedingungen zu sichern und Preisstabilität im Euroraum zu unterstützen. Das APP ist kein einzelner Rechtsakt, sondern ein operativer Rahmen aus mehreren Ankaufprogrammen für Wertpapiere.
Vorkommen und Verwendung
Die APP wurde im Eurosystem eingesetzt. Die Durchführung erfolgte dezentral durch die nationalen Zentralbanken und koordiniert durch die Europäische Zentralbank. Es betraf vor allem Sekundärmarktkäufe, also Käufe bereits ausgegebener Wertpapiere. Die Ankäufe sollten nicht die direkte Staatsfinanzierung ersetzen; deshalb wurden Käufe öffentlicher Anleihen grundsätzlich am Sekundärmarkt vorgenommen und durch Obergrenzen begrenzt.
Kernbereiche des APP waren:
Relevanz
Das APP beeinflusste Zinsstruktur, Liquidität und Risikoprämien im Euroraum. Für Banken, Kapitalmärkte und Emittenten war es relevant, weil Ankäufe die Nachfrage nach bestimmten Wertpapierklassen erhöhten und dadurch Finanzierungsbedingungen veränderten. Für beaufsichtigte Institute war das APP auch indirekt relevant, weil sinkende Renditen Bewertungsgewinne, Margendruck und Portfolioanpassungen auslösen konnten. Das Programm wirkte mit Leitzinsen, längerfristigen Refinanzierungsgeschäften und geldpolitischer Kommunikation zusammen. Nettoankäufe wurden 2022 beendet. Reinvestitionen aus fälligen Beständen wurden 2023 eingestellt. Die im Portfolio gehaltenen Bestände bleiben für Marktanalyse und geldpolitische Bilanzsteuerung bedeutsam.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Mandat des Eurosystems für die einheitliche Geldpolitik, den Beschlüssen der EZB und den programmspezifischen Durchführungsregeln. Für einzelne Teilprogramme galten Zulassungskriterien, Emittentenlimite, Mindestbonitäten, Laufzeitvorgaben und Transparenzpflichten. Die geldpolitische Wirkung wurde regelmäßig anhand von Inflationsaussichten, Finanzierungsbedingungen, Marktliquidität und Bilanzentwicklung beurteilt. Die Abgrenzung zum PEPP ist wichtig, weil das PEPP flexiblere Allokationen zuließ und an die pandemiebedingte Störung der geldpolitischen Transmission anknüpfte. Veröffentlichte Bestandsdaten, Fälligkeitsprofile und Ankaufskategorien dienten Marktteilnehmern als Orientierung für Liquiditäts- und Durationserwartungen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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