Als GAAP einer Jurisdiktion bezeichnet man die geltenden geschriebenen und ungeschriebenen Regeln zur Rechnungslegung. Die GAAP in Deutschland entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Vorschriften zur Rechnungslegung und Bilanzierung im HGB bilden damit die Grundlage der deutschen GAAP.
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