Definition des Begriffs
DAI steht für Deutsches Aktieninstitut e. V. Es bezeichnet einen deutschen Berufsverband und eine kapitalmarktorientierte Interessenvertretung mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Institut wurde 1953 gegründet und arbeitet als eingetragener Verein. Zweck ist die Stärkung des Aktien- und Kapitalmarkts in Deutschland sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensfinanzierung, Kapitalanlage und Börsennotierung. Im Glossarkontext wird DAI als organisierter Fachakteur im Kapitalmarktumfeld eingeordnet, der fachliche Positionen sammelt, auswertet und in regulatorische Diskussionen einbringt.
Vorkommen und Verwendung
Das Deutsche Aktieninstitut tritt im Dialog mit Politik, Verwaltung, Aufsichtsbehörden, Unternehmen und Öffentlichkeit auf. Es bündelt Positionen börsennotierter Unternehmen und weiterer Kapitalmarktakteure. Seine Arbeit erscheint vor allem in folgenden Bereichen:
Kapitalmarktregulierung
Unternehmensfinanzierung
Kapitalanlage und Altersvorsorge
Governance und Nachhaltigkeit
Relevanz
Das DAI ist für den Finanzmarkt relevant, weil es die Perspektive von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft in kapitalmarktrechtliche Debatten einbringt. Seine Mitglieder repräsentieren einen wesentlichen Teil der Marktkapitalisierung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften. Dadurch besitzt der Verband praktische Bedeutung für Gesetzgebungsfragen zu Prospekten, Markttransparenz, Aktienrecht, Corporate Governance, Sustainable Finance, Digital Finance und Finanzmarktaufsicht. Die Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird vom DAI geführt.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Das DAI ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages als Berufsverband eingetragen. Zu den Themenfeldern zählen EU-Gesetzgebung, Digitalisierung, Bank- und Finanzwesen, Rentenpolitik, Steuerfragen und Wirtschaftsrecht. Neben Frankfurt bestehen politische Kontaktpunkte in Berlin und Brüssel. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über Mitgliedsbeiträge, wirtschaftliche Tätigkeit und sonstige Einnahmen. Die Mitgliederstruktur umfasst juristische Personen, Organisationen und einzelne natürliche Personen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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