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Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR)

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Definition des Begriffs

RAR steht für Regelungsausschuss für Rechnungslegung, englisch Accounting Regulatory Committee, kurz ARC. Der Ausschuss ist ein institutionelles EU-Gremium im Bereich der Finanzberichterstattung. Er wurde 2002 durch Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards eingerichtet und ist an die Europäische Kommission in Brüssel angebunden. Der RAR unterstützt die Kommission im europäischen Übernahmeverfahren für internationale Rechnungslegungsstandards, insbesondere IFRS und Interpretationen des IFRS Interpretations Committee. Seine Tätigkeit betrifft die Schnittstelle zwischen privater Standardsetzung und öffentlicher Rechtssetzung in der Europäischen Union.

 

Aufgaben

Der RAR begleitet die Entscheidung, ob ein internationaler Rechnungslegungsstandard in europäisches Recht übernommen wird. Zu den Kernaufgaben gehören:

  • Prüfung von Entwürfen für EU-Verordnungen zur Übernahme neuer oder geänderter IFRS,
  • Abgabe einer Stellungnahme im Ausschussverfahren,
  • Mitwirkung an der Sicherung einheitlicher Rechnungslegungsvorgaben im EU-Binnenmarkt,
  • Austausch zwischen Europäischer Kommission und Mitgliedstaaten zu Fragen der IFRS-Übernahme.

Der Ausschuss setzt keine Rechnungslegungsstandards selbst. Die fachliche Standardsetzung erfolgt durch das International Accounting Standards Board. Die europäische Prüfung umfasst rechtliche und öffentliche Interessen, darunter Verständlichkeit, Vergleichbarkeit und Eignung für den europäischen Kapitalmarkt.

 

Zuständigkeiten

Zuständig ist der RAR für Fragen der Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union. Er befasst sich vor allem mit Standards, die für kapitalmarktorientierte Unternehmen relevant sind. Nach der IAS-Verordnung müssen solche Unternehmen seit Geschäftsjahren ab 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse nach übernommenen IFRS erstellen. Die Mitglieder des Ausschusses vertreten die EU‑Mitgliedstaaten. Den Vorsitz führt die Europäische Kommission.

 

Relevanz

Der RAR ist ein zentrales Element des europäischen Endorsement-Prozesses für IFRS. Ohne diesen Prozess werden neue oder geänderte IFRS nicht automatisch verbindliches EU-Recht. Die Arbeit des Ausschusses beeinflusst daher die Rechnungslegung von Emittenten, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und anderen kapitalmarktorientierten Gruppen. Sie unterstützt Transparenz, Vergleichbarkeit und Kapitalmarktfähigkeit von Konzernabschlüssen innerhalb der EU.

 

Besonderheiten

Besondere Merkmale des RAR sind:

  • Einbindung in das EU-Ausschussverfahren, auch Komitologie genannt,
  • Zusammensetzung aus Vertretern der Mitgliedstaaten,
  • enge Verknüpfung mit fachlichen Vorarbeiten von EFRAG,
  • Beschränkung auf die europäische Übernahme, nicht auf die inhaltliche Entwicklung von IFRS.

Der RAR verbindet damit internationale Rechnungslegungsstandards mit dem verbindlichen europäischen Rechtsrahmen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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