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Simple, Transparent, Standardised (STS)

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Definition des Begriffs

STS steht für Simple, Transparent, Standardised, auf Deutsch einfach, transparent und standardisiert. Der Begriff bezeichnet ein regulatorisches Kriterienverfahren für bestimmte Verbriefungen in der Europäischen Union. Verbriefungen bündeln Forderungen, etwa Kredite oder Leasingforderungen, und refinanzieren sie über Wertpapiere oder andere Tranchen. STS kennzeichnet Transaktionen, deren Struktur, Informationslage und operationale Ausgestaltung definierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Rahmen wurde durch die Verbriefungsverordnung, Verordnung (EU) 2017/2402, eingeführt und gilt seit 2019. STS ist kein Hinweis auf Risikofreiheit oder staatliche Garantie, sondern ein prüfbarer Rechtsstatus mit Melde-, Transparenz- und Sorgfaltspflichten.

 

Vorkommen und Verwendung

STS kommt bei nicht ABCP-Verbriefungen, ABCP-Programmen und synthetischen Bilanzverbriefungen vor, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Genutzt wird der Status von Originatoren, Sponsoren, Verbriefungszweckgesellschaften, Investoren, Kreditinstituten, Aufsichtsbehörden und Drittprüfern. Die Prüfung erfolgt transaktionsbezogen vor der Meldung an das europäische Verbriefungsregister und während der Laufzeit. Kernbereiche sind:

  1. Einfachheit, etwa klare Forderungsübertragung, homogene zugrunde liegende Risikopositionen und begrenzte Wiederverbriefung.
  2. Transparenz, insbesondere Daten zu Forderungen, Zahlungsströmen, Risikomerkmalen und Vertragsunterlagen.
  3. Standardisierung, darunter klare Zuständigkeiten, Risikoeinbehalt, Servicing-Regeln und Zahlungsrangfolge.
  4. Laufende Überwachung der Kriterien, Meldungen und Offenlegungspflichten.

 

Relevanz

STS ist relevant, weil der Status Vertrauen, Vergleichbarkeit und Datenqualität im europäischen Verbriefungsmarkt stärken soll. Für Banken und Versicherer kann eine STS-Verbriefung zu einer günstigeren regulatorischen Kapitalbehandlung führen, wenn zusätzliche aufsichtsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Für Investoren erleichtert STS die Due Diligence, ersetzt aber keine eigene Prüfung der Kreditqualität, Struktur, Liquidität und Rechtsdurchsetzbarkeit. Für Originatoren beeinflusst STS-Dokumentation, Portfolioauswahl, Risikoeinbehalt und Berichtswesen. Der Rahmen steht in Verbindung mit der Kapitalanforderungsverordnung, Solvency-II-Regeln und internationalen Kriterien für einfache, transparente und vergleichbare Verbriefungen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Ein Beispiel ist eine Verbriefung homogener Autokredite mit klar dokumentierten Forderungsdaten, Risikoeinbehalt des Originators und regelmäßigen Investorenberichten. Verwandte Begriffe sind:

  • STS-Verbriefung, Verbriefung mit gemeldetem STS-Status.
  • STC, internationaler Kriterienrahmen für einfache, transparente und vergleichbare Verbriefungen.
  • ABCP, kurzfristige Verbriefungsfinanzierung über Geldmarktpapiere.
  • Originator, Partei, die die Forderungen begründet oder erwirbt.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen betreffen insbesondere Artikel 18 bis 28 der Verbriefungsverordnung, die STS-Kriterien für unterschiedliche Verbriefungsarten festlegen. Relevante Behörden sind ESMA, EBA, EIOPA und nationale Aufsichtsbehörden. Technische Standards konkretisieren Meldungen, Offenlegungsvorlagen und Verbriefungsregister. Drittprüfer können die Kriterienerfüllung unterstützen, die Verantwortung verbleibt jedoch bei Originator, Sponsor und Zweckgesellschaft.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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