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Committee of European Securities Regulators (CESR)

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Definition des Begriffs

CESR war der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden und ein früheres Koordinierungs- und Beratungsgremium der Europäischen Union. Er wurde durch den Beschluss 2001/527/EG der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2001 eingerichtet. Die Geschäftsstelle befand sich in Paris. CESR war in den Lamfalussy-Rahmen für die Finanzmarktregulierung eingebettet und sollte die einheitlichere Anwendung europäischer Wertpapierregeln unterstützen. Der Ausschuss besaß keine unmittelbaren Aufsichtsbefugnisse gegenüber Marktteilnehmern, sondern arbeitete über fachliche Abstimmung, technische Beratung und gemeinsame Standards.

 

Aufgaben

Zu den Kernaufgaben gehörten:

  • Beratung der Europäischen Kommission bei Entwürfen für Wertpapiermarktregeln,
  • Förderung der Aufsichtskonvergenz zwischen nationalen Behörden,
  • Erarbeitung von Leitlinien, Empfehlungen und Konsultationspapieren,
  • Informationsaustausch zu Marktintegrität, Anlegerschutz und Transparenzpflichten,
  • Unterstützung der praktischen Umsetzung von EU-Vorgaben, etwa zu Prospekten, Marktmissbrauch und Finanzinstrumentemärkten.

 

Zuständigkeiten

CESR bezog sich auf den europäischen Wertpapiersektor. Dazu zählten regulierte Märkte, Emittenten, Wertpapierdienstleistungen, Investmentfonds, Handelsinfrastrukturen und Fragen der Rechnungslegung im Kapitalmarktkontext. Mitglieder waren die zuständigen nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Behörden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum konnten in geeigneten Formen einbezogen sein. Die operative Zuständigkeit für Zulassung, laufende Aufsicht und Durchsetzung blieb bei den nationalen Behörden.

 

Relevanz

CESR war für die Entwicklung des europäischen Kapitalmarktrechts bedeutsam, weil der Ausschuss technische Expertise der Aufsichtsbehörden früh in Gesetzgebungsprozesse einbrachte. Seine Stellung lag zwischen informeller Kooperation und späterer EU-Behörde. Für Institute, Handelsplätze und Emittenten waren CESR-Dokumente relevant, weil sie Erwartungen zur Anwendung neuer Regeln konkretisierten. Besonders sichtbar wurde dies bei der Vorbereitung und Umsetzung von Regelwerken wie Prospektrichtlinie, Marktmissbrauchsregime, Transparenzrichtlinie und MiFID.

 

Besonderheiten

Zu den Besonderheiten zählte die Stellung als sogenannter Level-3-Ausschuss. Diese Ebene diente nicht der Gesetzgebung, sondern der konsistenten Anwendung europäischer Vorgaben durch nationale Aufseher. CESR veröffentlichte keine unmittelbar bindenden Verordnungen. Die praktische Wirkung entstand aus gemeinsamen Auslegungen, Marktstandards und der Erwartung, dass nationale Behörden diese Ansätze berücksichtigen. Der Beschluss von 2001 wurde 2009 durch einen neuen Kommissionsbeschluss ersetzt. Mit der Reform der europäischen Finanzaufsicht ging CESR zum 1. Januar 2011 in der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ESMA, auf. ESMA wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eingerichtet und gilt als institutionelle Nachfolgerin. Die historische Bedeutung von CESR bleibt relevant, weil viele ältere Konsultationen und Leitlinien weiterhin die Entstehung moderner EU-Wertpapieraufsicht erklären.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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