Feedback

Committee of European Securities Regulators (CESR)

zur Glossar-Übersicht

Definition des Begriffs

Das Committee of European Securities Regulators (CESR, deutsch: Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden) war ein unabhängiges Gremium europäischer Wertpapieraufsichtsbehörden, das von 2001 bis 2010 bestand. Das Komitee wurde am 6. Juni 2001 durch Entscheidung der Europäischen Kommission (2001/527/EG) gegründet, nachdem der Europäische Rat am 23. März 2001 eine entsprechende Entschließung verabschiedet hatte (Stockholm Resolution). CESR löste das Forum of European Securities Commissions (FESCO) ab und wurde am 1. Januar 2011 durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ersetzt.

CESR war ein zentrales Element des sogenannten Lamfalussy-Prozesses, einer vierstufigen Regulierungsarchitektur zur Modernisierung der europäischen Finanzmarktgesetzgebung. Innerhalb dieses Prozesses operierte CESR auf Level 3, der Ebene der koordinierten Umsetzung und Aufsichtskonvergenz. Das Komitee hatte keine rechtssetzende Gewalt, sondern agierte als Beratungs-, Koordinations- und Konvergenzgremium.

Aufgaben

CESR hatte ein breites Aufgabenspektrum, das sich im Wesentlichen in fünf Kernbereiche gliederte:

  • Beratung der Europäischen Kommission zu wertpapierrechtlichen Fragen, entweder auf Anfrage der Kommission oder auf eigene Initiative. Dies umfasste insbesondere die Ausarbeitung technischer Empfehlungen für Durchführungsmaßnahmen (Level 2) zu EU-Richtlinien wie der Marktmissbrauchsrichtlinie oder der Prospektrichtlinie.
  • Förderung und Überprüfung der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften im Wertpapierbereich. CESR koordinierte die Implementierung von Level 1 und Level 2 Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten und überwachte deren konsistente Anwendung.
  • Entwicklung gemeinsamer Standards und Leitlinien in Bereichen, die noch nicht durch EU-Gesetzgebung harmonisiert waren. Ein prominentes Beispiel war die Zusammenarbeit mit dem Europäischen System der Zentralbanken bei der Entwicklung von Standards für Clearing- und Settlement-Systeme.
  • Aufbau von Netzwerkmechanismen zur Förderung konsistenter Aufsichtspraxis und Durchsetzung der Vorschriften im Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen. Dies umfasste den Austausch von Informationen, gemeinsame Aufsichtsinspektionen und die Einrichtung von Datenbanken.
  • Beobachtung der Finanzmärkte und Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Regulierung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen.

CESR operierte transparent und folgte klar definierten Konsultationspraktiken. Das Komitee konsultierte regelmäßig Marktteilnehmer, Verbraucher und andere Interessengruppen durch öffentliche Anhörungen, Konsultationspapiere und einen eigens eingerichteten Market Participants Consultative Panel.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten von CESR erstreckten sich über folgende Bereiche:

  • Level 2 des Lamfalussy-Prozesses: Erarbeitung technischer Ratschläge für die Europäische Kommission zur Ausgestaltung von Durchführungsmaßnahmen zu EU-Richtlinien. CESR spielte eine zentrale Rolle bei der Konkretisierung der Marktmissbrauchsrichtlinie (Market Abuse Directive), der Prospektrichtlinie (Prospectus Directive) und der Finanzmarktrichtlinie (MiFID).
  • Level 3 des Lamfalussy-Prozesses: Koordinierung der Umsetzung und Anwendung von EU-Wertpapierrecht in den Mitgliedstaaten. Dies umfasste die Förderung regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Konvergenz durch die Entwicklung gemeinsamer Umsetzungsstandards, Interpretationsleitlinien und Durchsetzungspraktiken.
  • Review Panel: CESR richtete ein Review Panel ein, das die kohärente Implementierung europäischer Gesetzgebung auf der Ebene der Mitgliedstaaten bewertete. Das Panel überprüfte insbesondere die Umsetzung von CESR-Standards und -Empfehlungen.
  • CESR-Fin: Eine permanente Arbeitsgruppe, die sich mit Fragen der Finanzberichterstattung befasste, insbesondere der Übergang zu International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Koordinierung von Enforcement-Aktivitäten.
  • Mediation und Konfliktlösung: CESR entwickelte Mechanismen zur Beilegung von Konflikten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere bei unterschiedlichen Auslegungen von EU-Vorschriften.
  • Datenbanken und Informationsaustausch: Aufbau und Pflege von Datenbanken zu Aufsichtsentscheidungen, nationalen Gerichtsentscheidungen und Durchsetzungsmaßnahmen, um den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden zu erleichtern.

Mitgliedschaft

CESR bestand aus den Wertpapieraufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island und Norwegen als Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums. Mit der EU-Erweiterung im Mai 2004 und Januar 2007 wuchs die Mitgliederzahl entsprechend. Die Europäische Kommission nahm als Beobachter an den CESR-Sitzungen teil. CESR wurde von einem Vorsitzenden geleitet. Arthur Docters van Leeuwen (Niederlande) war von Juni 2001 bis Februar 2007 erster Vorsitzender, gefolgt von Eddy Wymeersch (Belgien) von Februar 2007 bis Juli 2010 und Carlos Tavares (Portugal) von August bis Dezember 2010.

Relevanz

CESR spielte eine Schlüsselrolle bei der Schaffung eines integrierten europäischen Wertpapiermarktes und war maßgeblich an der Modernisierung der europäischen Finanzmarktregulierung beteiligt. Das Komitee trug wesentlich zur Harmonisierung aufsichtsrechtlicher Standards und zur Förderung konsistenter Aufsichtspraktiken in Europa bei. Die Arbeit von CESR bildete die Grundlage für die spätere Errichtung von ESMA als supranationaler Aufsichtsbehörde mit erweiterten Befugnissen.

Die im Rahmen von CESR entwickelten Kooperationsmechanismen, Konvergenzinstrumente und Konsultationspraktiken wurden von ESMA übernommen und weiterentwickelt. CESR etablierte wichtige Prinzipien wie Transparenz, offene Konsultation, evidenzbasierte Regulierung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die heute zentrale Elemente der europäischen Finanzmarktaufsicht sind.

Besonderheiten

  • Beratende Funktion ohne Rechtssetzungsbefugnis: CESR war ein Gremium ohne eigene Regulierungsgewalt. Seine Standards, Leitlinien und Empfehlungen waren rechtlich nicht bindend, entfalteten jedoch durch die freiwillige Verpflichtung der Mitglieder (comply or explain) faktische Wirkung.
  • Lamfalussy-Architektur: CESR war integraler Bestandteil des vierstufigen Lamfalussy-Prozesses, der die EU-Finanzmarktregulierung flexibler, schneller und konsistenter gestalten sollte.
  • Zusammenarbeit mit Level 3-Komitees: CESR arbeitete eng mit den beiden anderen Level 3-Komitees zusammen, dem Committee of European Banking Supervisors (CEBS) und dem Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS), insbesondere bei sektorübergreifenden Fragen.
  • Vorläufer von ESMA: Die mit der Finanzmarktkrise 2007 bis 2009 offensichtlich gewordenen Defizite in der europäischen Finanzaufsicht führten zur Errichtung der European System of Financial Supervision (ESFS) und damit zur Ablösung von CESR durch ESMA, eine Behörde mit verbindlichen Befugnissen.
  • Konsultationspraxis: CESR etablierte umfassende Konsultationsprozesse, die Marktteilnehmer, Investoren und andere Stakeholder systematisch in die Entwicklung von Standards und Empfehlungen einbanden.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen