Zweckgesellschaft, Juristische Person, die für einen klar definierten Zweck aufgelegt und nach dessen Erreichen wieder aufgelöst wird. Hauptsächlich wird dieses Konstrukt bei strukturierten Finanzierungen genutzt, um einen Zugriff von Gläubigern auf die Vermögenswerte des Investors zu verhindern.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.