Definition des Begriffs
BSI steht im Finanzmarktumfeld für Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. Der Verband war eine deutsche Branchenorganisation für Anbieter und Verwalter von Sachwertanlagen, geschlossenen Fonds und später geschlossenen Alternativen Investmentfonds. Er ging aus dem Verband Geschlossene Fonds e.V. hervor, der sich 2013 im Zuge der neuen Regulierung geschlossener Investmentvermögen umbenannte. Sitz des Verbandes war Berlin. Zweck war die Bündelung fachlicher Interessen, die Begleitung regulatorischer Verfahren und die Entwicklung praxisnaher Marktstandards für Sachwerte wie Immobilien, Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Private Equity oder Flugzeug- und Schiffsinvestitionen. Damit verband der BSI Branchenvertretung, Fachkommunikation und regulatorische Einordnung in einem spezialisierten Marktsegment.
Vorkommen und Verwendung
Der Begriff BSI erscheint in älteren Marktunterlagen, Stellungnahmen, Basisinformationen und Fachtexten zu geschlossenen Investmentvermögen. Verwendet wurde er vor allem von Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emissionshäusern, Vertrieben, Verwahrstellen, Rechtsberatern und Aufsichtsadressaten. Inhaltliche Schwerpunkte waren:
Relevanz
Der BSI hatte Bedeutung für die Professionalisierung des regulierten Sachwertemarkts nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs. Er unterstützte die Umstellung geschlossener Fonds von einem früher stärker vermögensanlagenrechtlich geprägten Markt auf das Regime regulierter Alternativer Investmentfonds. Für Marktteilnehmer war der Verband ein Orientierungspunkt bei Produktstrukturierung, Compliance, Vertriebsdokumentation und Kommunikation gegenüber Aufsichts- und Gesetzgebungsstellen. Der Begriff ist heute vor allem historisch relevant, weil die Verbandsaktivitäten in spätere Strukturen der Immobilien- und Investmentwirtschaft übergingen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Für heutige Rechtsanwendung sind nicht frühere Verbandsdokumente allein maßgeblich, sondern die aktuellen Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Wertpapier- und Vertriebsrechts sowie die Verwaltungspraxis der Finanzaufsicht. Historische BSI-Materialien können dennoch helfen, Begriffe, Marktstandards und Übergangsfragen des regulierten Sachwertesektors einzuordnen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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