Definition des Begriffs
Der Europäische Rat ist ein Organ der Europäischen Union und bestimmt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU. Er entstand politisch aus den regelmäßigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, die 1974 in Paris institutionalisiert wurden. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde er zum 1. Dezember 2009 ausdrücklich als EU-Organ verankert. Zentrale rechtliche Grundlage ist Artikel 15 EUV. Der Europäische Rat hat seinen Arbeitsmittelpunkt in Brüssel. Er ist vom Rat der Europäischen Union zu unterscheiden, der in Fachministerformationen tagt und an der Gesetzgebung beteiligt ist.
Aufgaben
Der Europäische Rat setzt strategische Leitlinien für die Entwicklung der Union. Zu seinen Kernaufgaben gehören:
Zuständigkeiten
Dem Europäischen Rat gehören die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, sein Präsident und die Präsidentin oder der Präsident der Europäischen Kommission an. Die Hohe Vertreterin oder der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Arbeiten teil. Der Europäische Rat übt keine Gesetzgebungsfunktion aus. Er kann jedoch politische Vorgaben machen, strategische Interessen der EU festlegen und in bestimmten Vertragsverfahren Entscheidungen treffen. Dazu zählen Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, institutionelle Weichenstellungen und besondere Verfahren bei schwerwiegenden Verletzungen von EU-Werten.
Relevanz
Der Europäische Rat prägt die politische Agenda der EU auf höchster Ebene. Seine Beschlüsse beeinflussen Gesetzgebungsprioritäten, wirtschaftspolitische Koordinierung, Finanzmarktregulierung, Haushaltsfragen, Erweiterungspolitik und internationale Positionierungen der Union. Für Finanzmärkte ist er relevant, weil Grundsatzentscheidungen zu Krisenmechanismen, Bankenunion, Kapitalmarktunion, Fiskalregeln und Wettbewerbsfähigkeit häufig auf dieser Ebene politisch vorbereitet werden.
Besonderheiten
Der Europäische Rat entscheidet überwiegend im Konsens, sofern die Verträge kein anderes Abstimmungsverfahren vorsehen. Sein Präsident wird für zweieinhalb Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Die Treffen finden mindestens zweimal je Halbjahr statt. Die Arbeitsergebnisse erscheinen regelmäßig als Schlussfolgerungen, die keine Rechtsakte im klassischen Sinn sind, aber erhebliche politische Steuerungswirkung entfalten.
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