Die Aktuarverordnung (AktuarV) ist eine deutsche Verordnung, welche die Vorgaben für die versicherungsmathematische Bestätigung, den Erläuterungsbericht und den Angemessenheitsbericht des verantwortlichen Aktuars festlegt. Sie gilt insbesondere für bestimmte Lebens- und Unfallversicherungsunternehmen sowie für Pensions- und Sterbekassen.
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