Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement geben einen ganzheitlichen Rahmen für das Management aller wesentlichen Risiken vor. Der allgemeine Teil (Modul AT) enthält Anforderungen an das institutsinterne Risikomanagement, im Besonderen Teil (Modul BT) werden Anforderungen an die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems für bestimmte Geschäftsarten und Risikoarten festgelegt.
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