Definition des Begriffs
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind eine von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erlassene Verwaltungsvorschrift in Form eines Rundschreibens. Sie konkretisieren insbesondere die in den §§ 25a und 25b sowie § 53b des Kreditwesengesetzes (KWG) verankerten organisatorischen Anforderungen an Institute. Ziel der MaRisk ist es, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sicherzustellen – insbesondere im Hinblick auf die Identifikation, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken. Das Rahmenwerk formuliert verbindliche Anforderungen an die Governance-Strukturen, das interne Kontrollsystem (IKS), das Risikocontrolling und die interne Revision. Zudem regelt es den Umgang mit Auslagerungen wesentlicher Aktivitäten sowie mit IT- und ESG-Risiken.
Einordnung der Relevanz
Die MaRisk gelten für alle Institute in Deutschland, die dem Kreditwesengesetz (KWG) oder bestimmten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) unterliegen. Dazu zählen insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Zweigniederlassungen ausländischer Institute mit einer Erlaubnis nach § 53b KWG. Als zentrales Instrument der deutschen Bankenaufsicht dienen die MaRisk der Überprüfung der institutsinternen Organisationsstruktur und Risikosteuerung durch die Aufsicht. Dabei gilt der Grundsatz der Proportionalität: Die konkreten Anforderungen richten sich nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der jeweiligen Geschäftstätigkeit.
Betroffene
Betroffen sind sämtliche nach dem KWG beaufsichtigten Institute, also unter anderem Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Zweigstellen ausländischer Institute. Aus den MaRisk ergeben sich Pflichten für verschiedene Funktionen innerhalb der Institute:
Anforderungen und Pflichten
Die MaRisk verlangen eine Vielzahl konkreter organisatorischer und prozessualer Maßnahmen, darunter:
Aktuelle Entwicklungen:
Weitere Informationen
Die jeweils aktuelle Version der MaRisk ist über das Rundschreiben-Angebot der BaFin einsehbar. Die jüngste Fassung trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Für einige Neuerungen – insbesondere im Bereich ESG – gelten Übergangsfristen bis zum 1. Januar 2025. Weiterführende Kommentierungen, Musterverträge, Fachbeiträge sowie Umsetzungshilfen finden sich auf Regupedia unter:
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Dort sind auch die konsolidierten Fassungen, Interpretationshilfen zur Proportionalitätsanwendung sowie technische Konkretisierungen (z. B. IT-MaRisk, Outsourcing-Leitfaden) abrufbar.
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