Definition des Begriffs
Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist ein reguliertes Unternehmen im deutschen Finanzmarkt, dessen Geschäftsbetrieb auf die Verwaltung von Investmentvermögen ausgerichtet ist. Gemäß § 17 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) müssen KVG ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptverwaltung im Inland haben. Die Verwaltung eines Investmentvermögens liegt vor, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird. Vor Inkrafttreten des KAGB am 22. Juli 2013 wurden diese Gesellschaften als Kapitalanlagegesellschaften (KAG) bezeichnet.
Rechtsgrundlagen und Kategorisierung
Das KAGB unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von KVG:
Zudem wird zwischen erlaubten und lediglich registrierten KVG unterschieden. Registrierte AIF-KVG unterliegen geringeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen, dürfen jedoch keine Anteile an Privatanleger vertreiben.
Aufgaben
Die Kernaufgaben einer KVG umfassen:
Aufsicht und Erlaubnis
Der Geschäftsbetrieb einer KVG bedarf gemäß § 20 KAGB der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin überwacht kontinuierlich die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. KVG unterliegen strengen Anforderungen an Geschäftsleitung, Organisation, Eigenkapital und Risikomanagement.
Relevanz
KVG spielen eine zentrale Rolle im deutschen und europäischen Fondsgeschäft. Sie bündeln das Kapital von Anlegern, verwalten es professionell und ermöglichen damit auch Privatanlegern Zugang zu diversifizierten Anlagestrategien. Durch ihre regulatorische Einbindung tragen sie zum Anlegerschutz und zur Stabilität des Finanzsystems bei.
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