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Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

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Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), früher als Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bezeichnet, ist zuständig für die Betreuung der Bestände von inländischen Investmentvermögen, Investmentvermögen aus der EU sowie ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF). Gem. § 17 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) liegt eine Verwaltung von Investmentvermögen vor, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird.

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