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Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

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Definition des Begriffs

Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist ein reguliertes Unternehmen im deutschen Finanzmarkt, dessen Geschäftsbetrieb auf die Verwaltung von Investmentvermögen ausgerichtet ist. Gemäß § 17 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) müssen KVG ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptverwaltung im Inland haben. Die Verwaltung eines Investmentvermögens liegt vor, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird. Vor Inkrafttreten des KAGB am 22. Juli 2013 wurden diese Gesellschaften als Kapitalanlagegesellschaften (KAG) bezeichnet.

 

Rechtsgrundlagen und Kategorisierung

Das KAGB unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von KVG:

  • OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften: Verwalten OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, englisch: UCITS), also klassische Publikumsfonds mit strengen Anlagerichtlinien
  • AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften: Verwalten Alternative Investmentfonds (AIF), zu denen geschlossene Fonds, Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds und Hedgefonds zählen
  • Externe KVG: Werden vom Investmentvermögen beauftragt und sind rechtlich selbstständig (Mindestanfangskapital: 125.000 Euro)
  • Interne KVG: Das Investmentvermögen verwaltet sich selbst (Mindestanfangskapital: 300.000 Euro)

Zudem wird zwischen erlaubten und lediglich registrierten KVG unterschieden. Registrierte AIF-KVG unterliegen geringeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen, dürfen jedoch keine Anteile an Privatanleger vertreiben.

 

Aufgaben

Die Kernaufgaben einer KVG umfassen:

  • Portfolio- und Risikomanagement für Investmentvermögen
  • Ausgabe und Rücknahme von Investmentzertifikaten
  • Anlageentscheidungen im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie
  • Erstellung von Verkaufsprospekten und wesentlichen Anlegerinformationen
  • Zusammenarbeit mit Verwahrstellen, die das Fondsvermögen verwahren
  • Einhaltung regulatorischer Vorgaben, insbesondere zu Risikostreuung und Anlegerschutz

 

Aufsicht und Erlaubnis

Der Geschäftsbetrieb einer KVG bedarf gemäß § 20 KAGB der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin überwacht kontinuierlich die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. KVG unterliegen strengen Anforderungen an Geschäftsleitung, Organisation, Eigenkapital und Risikomanagement.

 

Relevanz

KVG spielen eine zentrale Rolle im deutschen und europäischen Fondsgeschäft. Sie bündeln das Kapital von Anlegern, verwalten es professionell und ermöglichen damit auch Privatanlegern Zugang zu diversifizierten Anlagestrategien. Durch ihre regulatorische Einbindung tragen sie zum Anlegerschutz und zur Stabilität des Finanzsystems bei.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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