Der im Rahmen des Basel III-Regelwerks relevante Vermögenswertkorrelationsfaktor gilt für alle Forderungen beaufsichtigter Finanzinstitute mit einer Bilanzsumme von mindestens USD 100 Mrd und nicht beaufsichtigter Finanzinstitute. Der Korrelationsfaktor dieser Forderungen wird mit dem Faktor 1,25 multipliziert, wodurch sich die Eigenkapitalanforderungen dieser Institute unter der CRR/ CRD IV erhöhen.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.