Definition des Begriffs
Die Asset-Value-Correlation, kurz AVC, deutsch Vermögenswertkorrelation, bezeichnet einen im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) angewandten Korrelationsfaktor zur Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken. Die AVC wurde mit Basel III eingeführt und ist in Artikel 153 Absatz 2 der Capital Requirements Regulation (CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013) verankert. Sie dient der Abbildung des erhöhten systemischen Risikos, das von Engagements gegenüber großen Finanzinstituten und deren Verflechtungen im Finanzsystem ausgeht. Der Korrelationskoeffizient wird mit einem Multiplikator von 1,25 angepasst, um die höhere Ausfallwahrscheinlichkeit und die verstärkte Korrelation von Forderungen innerhalb des Finanzsektors zu berücksichtigen. Die AVC erhöht somit die risikogewichteten Aktiva und damit den Kapitalbedarf für Forderungen gegenüber bestimmten Finanzinstituten.
Vorkommen und Verwendung
Die Asset-Value-Correlation findet im Rahmen des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes (A-IRB) Anwendung, den Banken zur Berechnung ihrer Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken nutzen. Der Multiplikator von 1,25 wird auf den Korrelationskoeffizienten R angewendet, der in die Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) einfließt. Die Anwendung der AVC ist verpflichtend für:
Die AVC wird nicht angewendet auf:
Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der standardmäßigen Korrelationsformel mit dem Faktor AVC. Dieser Mechanismus führt zu höheren Risikogewichten und damit zu einem erhöhten Eigenkapitalbedarf für die betroffenen Forderungen.
Relevanz
Die Asset-Value-Correlation ist ein zentrales aufsichtsrechtliches Instrument zur Adressierung systemischer Risiken im Finanzsektor. Ihre Bedeutung ergibt sich aus mehreren Aspekten:
Systemrisikobegrenzung: Die AVC trägt der empirischen Beobachtung Rechnung, dass Ausfälle großer Finanzinstitute häufiger gemeinsam auftreten und stärker korreliert sind als Ausfälle im nichtfinanziellen Sektor. Die Finanzkrise 2007/2008 zeigte deutlich, dass Verflechtungen zwischen Finanzinstituten durch Derivate, Interbankenkredite und andere Finanzmarktgeschäfte zu systemweiten Ansteckungseffekten führen können.
Kapitalpuffer: Durch die Erhöhung des Korrelationskoeffizienten um 25 Prozent müssen Banken für Engagements gegenüber systemrelevanten Finanzinstituten mehr Eigenkapital vorhalten. Dies schafft zusätzliche Verlustabsorptionskapazität im System.
Risikogerechte Unterlegung: Die AVC sorgt für eine differenziertere und risikosensitivere Eigenkapitalunterlegung. Forderungen innerhalb des Finanzsektors werden strenger behandelt als solche gegenüber Unternehmen, was ökonomisch sachgerecht ist.
Aufsichtliche Steuerung: Die AVC ist Bestandteil des makroprudenziellen Instrumentariums zur Begrenzung der Verflechtung zwischen Finanzinstituten und zur Dämpfung prozyklischer Effekte.
Beispiel, Synonyme oder verwandte Begriffe
Synonym:
Vermögenswertkorrelation, Vermögenswertkorrelationsfaktor
Verwandte Begriffe:
Beispiel:
Eine Bank hält eine Forderung gegenüber einem großen Finanzinstitut mit einer Bilanzsumme von 100 Milliarden Euro. Bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderung im A-IRB-Ansatz wird der Korrelationskoeffizient mit dem Faktor 1,25 multipliziert. Beträgt der Standardkorrelationskoeffizient beispielsweise 0,20, erhöht sich dieser durch die AVC auf 0,25. Dies führt zu höheren risikogewichteten Aktiven und damit zu einem erhöhten Eigenkapitalbedarf für diese Forderung.
Weitere Informationen
Die konkrete Anwendung der AVC erfolgt gemäß Artikel 153 Absatz 2 CRR in Verbindung mit den EBA-Leitlinien zur IRB‑Methodik. Die Berechnung der Schwellenwerte und die Klassifizierung von Finanzinstituten unterliegen detaillierten regulatorischen Vorgaben. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat hierzu mehrere Q&A-Dokumente veröffentlicht, die Auslegungsfragen klären.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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