Feedback

Non Financial Counterparty (NFC)

zur Glossar-Übersicht

Als nichtfinanzielle Gegenpartei (NFC) wird ein Unternehmen mit Sitz in der EU bezeichnet, das keine Wertpapierfirma, Kreditinstitut, Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, OGAW, Verwaltungsgesellschaft, Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und kein alternatives Investmentfonds ist.

Siehe auch FC, EMIR

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen