Als nichtfinanzielle Gegenpartei (NFC) wird ein Unternehmen mit Sitz in der EU bezeichnet, das keine Wertpapierfirma, Kreditinstitut, Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, OGAW, Verwaltungsgesellschaft, Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und kein alternatives Investmentfonds ist.
Siehe auch FC, EMIR
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